Vorlage - CH-060/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Plan für den Neubau des Spielplatzes im OT Senftenhütte zu erteilen, sodass der Bauantrag gestellt werden kann.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat mit der Haushaltsplanung 2019 die Errichtung eines Spielplatzes im OT Senftenhütte beschlossen. Das Vorhaben ist Baugenehmigungspflichtig und daher ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.
Gemarkung Senftenhütte Flur 1, Flurstück 87 teilw.
Der Ortsbeirat Senftenhütte hat am 03.04.2019 in seiner Sitzung unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen die Auswahl der Spielgeräte festgelegt.
Nach Erteilung der Baugenehmigung und vor Ausschreibung der Baumaßnahme ist es erforderlich, nochmals über den Umfang der auszuschreibenden Leistung zu entscheiden, da im Haushaltsplan 2019 nur 30.000,00 € für die Maßnahme eingeplant sind, nach erster Kostenschätzung belaufen sich die Kosten auf ca. 50.000,00 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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