Vorlage - NI-023/2019
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone in der Straße „Lieper Schleuse“ gemäß vorliegendem Lageplan.
Sachverhalt:
Um „wildes Parken“ in der Straße „Lieper Schleuse“ effektiv zu unterbinden, sind Haltverbote die rechtssichere Lösung. Ein generelles Durchfahrtsverbot mit Ausnahmen für „Lieferverkehr“, Betriebsdienst WSA“ und „Anlieger“ ist aus ordnungsbehördlicher Sicht nicht zielführend. „Anlieger“ werden in der Straßenverkehrsordnung nicht hinreichend bestimmt. Rechtsprechungen zum Thema sehen jedoch alle Personen die mit den Grundstückeigentümern oder Bewohnern der Straße in Beziehung treten wollen als „Anlieger“. Folglich gelten auch Kunden von Geschäften als „Anlieger“. Die Untere Straßenverkehrsbehörde teilt diese Ansicht.
Da die aktuelle Beschilderung nicht eindeutig ist und um auf eine Vielzahl von Verkehrszeichen (Vz.) zu verzichten, ist die Schaffung einer eingeschränkten Haltverbots-Zone ratsam. Diese soll an der Einmündung „Hebewerkstraße“ / „Lieper Schleuse“ beginnen.
Die Straße „Lieper Schleuse“ ist eine Sackgasse. Zur Schaffung einer Zone sind nur an der v. g. Einmündung die Verkehrszeichen Vz. 290.1-40 und 290.2-40 aufzustellen. Der unten aufgeführte Lageplan soll die Aufstellung der Verkehrszeichen verdeutlichen.
Die ausgekreuzten Vz. werden nicht mehr benötigt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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