Vorlage - LS-015/2019

 
 
Betreff: Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung der Gehwege in der Fischerstraße (einschl. der Herstellung der Stellflächen Fischerstraße, des Gehwegs im Kreuzungsbereich Fischerstraße/Dorfstraße sowie der Festplatzbefestigung) im OT Lunow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.05.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt,

 

  1. auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der beschränkten Ausschreibung der Bauleistungen für die Erneuerung der Gehwege in der Fischerstraße, einschl. der Herstellung der Stellflächen Fischerstraße, des Gehwegs im Kreuzungsbereich Fischerstraße/Dorfstraße sowie der Festplatzbefestigung im OT Lunow gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

HST Angermünde, Häusler Straßen- und Tiefbau GmbH

Schmargendorfer Weg 6c

16278 Angermünde

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

  1. Die Gemeindevertretung genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 27.000,00 EUR für die Herstellung der Gehwege in der Fischerstraße und in Höhe von 6.000,00 EUR für die Festplatzgestaltung (Tiefbauarbeiten und Brauchwasseranschluss). Die Deckung erfolgt aus Minderbedarfen für die Herstellung der Stellflächen Fischerstraße und des Gehwegs im Kreuzungsbereich Dorfstraße/Fischerstraße sowie den übertragenen, jedoch nicht mehr benötigten Haushaltsresten 2018 für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gartenstraße und der Stolzenhagener Straße.

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 das Bauprogramm zur Erneuerung der Gehwege in der Fischerstraße (einschließlich der Herstellung der Stellflächen Fischerstraße sowie des Gehwegs im Kreuzungsbereich Fischerstraße/Dorfstraße) im OT Lunow beschlossen.

 

Die Leistungen zur Erneuerung der Gehwege in der Fischerstraße, einschl. der Herstellung der Stellflächen Fischerstraße, des Gehwegs im Kreuzungsbereich Fischerstraße/Dorfstraße sowie der Festplatzbefestigung sind beschränkt als Komplettleistung, jedoch inhaltlich nach Losen getrennt, ausgeschrieben worden.

 

Die Versendung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte am 05.04.2019 an fünf ausgewählte Unternehmen.

 

Zur Submission, die am 24.04.2019 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 4 Angebote vor.

 

Bieter

Angebotssumme brutto (rechnerisch geprüft)

1

286.733,63 EUR

2

226.774,63 EUR

3

272.046,09 EUR

4

250.796,02 EUR

 

 

Die Wertung des eingereichten Angebotes erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A:

 

          Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind,

          Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel

          Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,

          Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind. Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.

 

Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen liegen vollständig vor. Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Da die in der Wertung verbliebenen Angebote vom Inhalt her gleich sind, es keine unterschied-lichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gibt, ist im vorliegenden Fall das wirtschaftlichste Angebot dasjenige mit dem niedrigsten Preis.

 

Die Firma HST Angermünde, Häusler Straßen- und Tiefbau GmbH, Schmargendorfer Weg 6c, 16278 Angermünde hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 226.774,63 EUR.

 

Die Angebotssumme für alle Titel liegt insgesamt ca. 21.000 EUR über der Kostenberechnung des Planungsbüros.

Das ist darauf zurückzuführen, dass die angebotenen Preise für den „Gehweg Fischerstraße“ ca. 27.000 EUR über der Kostenberechnung vom Februar 2018 liegen. Außerdem liegen die Kosten für die Festplatzgestaltung (hier insbesondere die anteiligen Kosten für die Baustelleneinrichtung und die bislang nicht kalkulierten Kosten für den Brauchwasseranschluss) ca. 6.000 EUR über der Kostenberechnung.

 

Die angebotenen Preise für die „Stellflächen Fischerstraße“ sowie den „Gehweg Kreuzungsbereich“ liegen dagegen jeweils ca. 6.000 EUR unter der Kostenberechnung, so dass sich hierfür ein Minderbedarf von insgesamt ca. 12.000 EUR ergibt, der zur Deckung der Mehrkosten „Gehweg Fischerstraße“ eingesetzt werden kann.

 

Zusätzlich können Mittel aus übertragenen Haushaltsresten aus 2018, die für die Straßenbeleuchtungsmaßnahmen Gartenstraße und Stolzenhagener Straße nicht mehr in voller Höhe benötigt wurden, zur Deckung der Mehrkosten für die Maßnahmen „Gehweg Fischerstraße“ und „Festplatzgestaltung“ eingesetzt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

226.774,63 EUR

5410202-61601-0961010 (Gehwege / Stellflächen)

 

1120102-61201-0961010 (Festplatz)

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

5410202-61601-0961000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

      205.900,00 EUR (für die ausgeschriebenen Bauleistungen)

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen