Vorlage - OD-047/2014
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Die Stadt Oderberg gestattet der Telekom Deutschland GmbH für die Dauer von 20 Jahren die Mitbenutzung ihrer Grundstücke Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstück 158/3, und Flur 4, Flurstück 251, zur Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von TK-Linien (Stromsäule und Multifunktionsgehäuse) zur Durchführung von Telekommunikationsdienstleistungen die der Öffentlichkeit dienen. Hierzu gewährt die Stadt Oderberg entsprechende dinglich zu sichernde Dienstbarkeiten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt im Rahmen des Breitbandstrukturausbaus Brandenburg Baumaßnahmen für die Errichtung eines Internet-Hochgeschwindigkeitsnetzes, um am Ausgang der Breitbandverteilpunkte Datenübertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stellen zu können.
Die Realisierung des Vorhabens ist von Mai bis Oktober 2014 geplant. Diese Maßnahme wird u. a. mit Fördergeldern des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert.
Für das Errichten von Kabelverzweigern in oberirdischen Multifunktionsschränken (Schaltgehäuse) ist es notwendig, dass vorhandene Kabelverzweiger auf den beiden Grundstücken der Stadt Oderberg durch ein größeres Gehäuse ersetzt und eventuell mit einer neuen Glasfaseranbindung versehen werden.
Der Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch (dingliche Sicherung) berechtigt die Telekom Deutschland GmbH, die auf den Grundstücken geplanten Telekommunikationsanlagen zu errichten, zu betreiben, zu ändern und zu unterhalten. Die Entschädigung beträgt je Grundstück einmalig 100,00 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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