Vorlage - OD-047/2014

 
 
Betreff: Gewährung von Dienstbarkeiten für Telekommunikationsanlagen - Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstück 158/3 und Flur 4, Flurstück 251
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
10.09.2014 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
MX-3610N_20140819_105735
MX-3610N_20140819_105727

Die Stadt Oderberg gestattet der Telekom Deutschland GmbH für die Dauer von 20 Jahren die Mitbenutzung ihrer Grundstücke Gemarkung Oderberg, Flur 3, Flurstück 158/3, und Flur 4, Flurstück 251, zur Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von TK-Linien (Stromsäule und Multifunktionsgehäuse) zur Durchführung von Telekommunikationsdienstleistungen die der Öffentlichkeit dienen. Hierzu gewährt die Stadt Oderberg entsprechende dinglich zu sichernde Dienstbarkeiten.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt im Rahmen des Breitbandstrukturausbaus Brandenburg Baumaßnahmen für die Errichtung eines Internet-Hochgeschwindigkeitsnetzes, um am Ausgang der Breitbandverteilpunkte Datenübertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stellen zu können.

 

Die Realisierung des Vorhabens ist von Mai bis Oktober 2014 geplant. Diese Maßnahme wird u. a. mit Fördergeldern des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert.

 

Für das Errichten von Kabelverzweigern in oberirdischen Multifunktionsschränken (Schaltgehäuse) ist es notwendig, dass vorhandene Kabelverzweiger auf den beiden Grundstücken der Stadt Oderberg durch ein größeres Gehäuse ersetzt und eventuell mit einer neuen Glasfaseranbindung versehen werden.

 

Der Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch (dingliche Sicherung) berechtigt die Telekom Deutschland GmbH, die auf den Grundstücken geplanten Telekommunikationsanlagen zu errichten, zu betreiben, zu ändern und zu unterhalten. Die Entschädigung beträgt je Grundstück einmalig 100,00 €.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Jörg Schellhase

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MX-3610N_20140819_105735 (472 KB)    
Anlage 2 2 MX-3610N_20140819_105727 (473 KB)