Vorlage - OD-042/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wählt
Frau/Herrn _____________________________________________
zur/zum zweiten Stellvertreter/in des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt in amtsangehö-rigen Gemeinden die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Nach § 52 Satz 4 BbgKVerf werden nach jeder Wahl der Gemein-devertretung die Stellvertreter neu gewählt.
Dabei sind nach § 52 Satz 5 BbgKVerf die Stellvertreter einzeln in der Reihenfolge der Stellvertre-tung zu wählen. Die Wahl des ersten Stellvertreters ist obligatorisch, im Übrigen können weitere Stellvertreter gewählt werden.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Ge-meindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokol-lierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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