Vorlage - LS-024/2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wählt
Frau/Herrn_____________________________________________
zur/zum Stellvertreter/in des Vertreters der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde.
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist Mitglied des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) und entsendet nach § 7 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZWA einen Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung.
Nach § 19 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Bran-denburg (GKGBbg) werden die kommunalen Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung grundsätzlich vom Hauptverwaltungsbeamten (Amtsdirektor) vertreten. Abweichend davon, kann nach § 19 Absatz 3 Satz 5 GKGBbg die Gemeindevertretung bei amtsangehörigen Gemeinden andere Vertreter und deren Stellvertreter wählen.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 19 Absatz 4 GKGBbg i. V. m. § 40 der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |