Vorlage - OD-048/2019

 
 
Betreff: Wahl eines Vertreters oder mehrerer Vertreter für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
24.06.2019 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg bestellt folgende Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ:

 

 

Vertreter

 

Stellvertreter

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ und entsendet nach § 8 Absatz 1 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes einen oder mehrere Vertreter in die Verbandsversammlung.

 

Die Stadt hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Vertreter für die Verbandsver-sammlung bestellt. Da die Stadt in der Verbandsversammlung nur über eine Stimme verfügt, könnte sich die Bestellung mehrerer (gleichberechtigter) Vertreter als problematisch erweisen, wenn nicht eindeutig geregelt ist, welcher Vertreter bei gleichzeitiger Anwesenheit in der Ver-bandsversammlung das Stimmrecht für die Stadt ausübt.

 

Bestellt die Stadt nur einen Vertreter (und ggf. einen Stellvertreter), handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

Bestellt die Stadt mehrere Vertreter (und ggf. Stellvertreter) handelt es sich um eine Gremienwahl nach § 41 BbgKVerf. Die Wahl erfolgt dann nach § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen