Vorlage - OD-048/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg bestellt folgende Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ:
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ und entsendet nach § 8 Absatz 1 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes einen oder mehrere Vertreter in die Verbandsversammlung.
Die Stadt hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Vertreter für die Verbandsver-sammlung bestellt. Da die Stadt in der Verbandsversammlung nur über eine Stimme verfügt, könnte sich die Bestellung mehrerer (gleichberechtigter) Vertreter als problematisch erweisen, wenn nicht eindeutig geregelt ist, welcher Vertreter bei gleichzeitiger Anwesenheit in der Ver-bandsversammlung das Stimmrecht für die Stadt ausübt.
Bestellt die Stadt nur einen Vertreter (und ggf. einen Stellvertreter), handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Bestellt die Stadt mehrere Vertreter (und ggf. Stellvertreter) handelt es sich um eine Gremienwahl nach § 41 BbgKVerf. Die Wahl erfolgt dann nach § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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