Vorlage - NI-033/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow entsendet folgende Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ:
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Finowfließ und entsendet nach § 8 Absatz 1 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes einen oder mehrere Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung.
Die Gemeinde hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Vertreter (und einen Stellvertreter) in die Verbandsversammlung entsandt. Da die Gemeinde in der Verbandsversammlung nur über eine Stimme verfügt, könnte sich die Entsendung mehrerer (gleichberechtigter) Vertreter als problematisch erweisen, wenn nicht eindeutig geregelt ist, welcher Vertreter bei gleichzeitiger Anwesenheit in der Verbandsversammlung das Stimmrecht für die Gemeinde ausübt.
Bestellt die Gemeinde nur einen Vertreter (und ggf. einen Stellvertreter), handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Bestellt die Gemeinde mehrere Vertreter (und ggf. Stellvertreter) handelt es sich um eine Gremienwahl nach § 41 BbgKVerf. Die Wahl erfolgt dann nach § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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