Vorlage - OD-049/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg bestellt
Frau/Herrn ________________________________________
als Vertreter/in des Schulträgers in die Schulkonferenz der Grundschule Oderberg.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist Träger der Grundschule Oderberg.
Gemäß § 90 Absatz 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet, die sich unter anderem aus der Schulleitung und Vertretern der Lehrkräfte, Schüler und Eltern zusammensetzt. Darüber hinaus ist auch ein Vertreter des Schulträgers Mitglied in der Schulkonferenz (§ 90 Absatz 1 Nummer 5 BbgSchulG).
Hat die Stadtverordnetenversammlung eine einzelne Person zu bestellen, handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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