Vorlage - LS-029/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen bestellt folgende Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Welse:
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Welse und entsendet nach § 9 Absatz 2 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes einen oder mehrere Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung.
Die Gemeinde hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Vertreter und einen Stellvertreter für die Verbandsversammlung bestellt. Da die Gemeinde in der Verbandsversammlung nur über eine Stimme verfügt, könnte sich die Bestellung mehrerer (gleichberechtigter) Vertreter als problematisch erweisen, wenn nicht eindeutig geregelt ist, welcher Vertreter bei gleichzeitiger Anwesenheit in der Verbandsversammlung das Stimmrecht für die Gemeinde ausübt.
Bestellt die Gemeinde nur einen Vertreter (und ggf. einen Stellvertreter), handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Bestellt die Gemeinde mehrere Vertreter (und ggf. Stellvertreter) handelt es sich um eine Gremienwahl nach § 41 BbgKVerf. Die Wahl erfolgt dann nach § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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