Problemdarstellung/Sachverhalt:
Sachstand
Am 30.06.2014 wurde die „30 km/h“-Beschilderung aktualisiert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung zählt für den befestigten Bereich der Waldstraße in Niederfinow. Mit Aufstellung des Verkehrszeichens „Tonnagebegrenzung auf 3,5 Tonnen“ am 12.08.2014 ist die Bearbeitung der Beschlussvorlagen für das Amt Britz-Chorin-Oderberg abgeschlossen.
Alternativen für eine mögliche weitere Verkehrsberuhigung
1) Befestigung von Bremsschwellen
Vorteile:
- keine verkehrsrechtliche Anordnung von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wird benötigt
Nachteile:
- Laut Erfahrungsberichten werden Bremsschwellen von Fahrzeugführern und Radfahrern oftmals erst spät erkannt.
- Von der Schwelle ist nicht nur der PKW-Verkehr betroffen, sondern alle Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge.
- Die angestrebte Lärmverringerung tritt in vielen Fällen nicht ein, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen (unstetige Fahrweise).
- Insbesondere kurze Schwellen können beim Überfahren zu Schäden am Fahrzeug führen. Die Folge sind Schadenersatzforderungen, die in vielen Fällen erfolgreich durchgesetzt werden.
- Es kann zu schlimmen Stürzen von Radfahrern kommen, wenn die Bremsschwellen etwa in der Dunkelheit nicht oder zu spät erkannt werden.
2) Einziehung einer Straße bzw. Entwidmung
- Straße wurde bereits teileingezogen - Tonnagebegrenzung mit „3,5 t“
- mit Vollzug der gänzlichen Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, d.h. die Nutzung durch die Allgemeinheit ist nicht gegeben
- Folge:
- es entfallen die Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers für die Straße
- es gelten die Rechtsvorschriften wie für private Grundstücke (z.B. Winterdienst)
- Einwände von SIG Agrar GmbH Hohenfinow - Geschäftsführer Herr Prof. Dr. K. Kindermann, von dem Landwirtschaftsbetrieb Herrn R. Fürle und Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Hirsch Forst- und landwirtschaftliche Betriebe werden eingeschränkt
Beschluss NI-007/2014 Beschränkte Ausschreibung der Instandsetzung der Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn in der Waldstraße
Die Beschlussvorlage vom 11.02.2014 wurde Einstimmung am 20.02.2014 in der Gemeindevertretersitzung beschlossen. Durch die neuen Gemeindevertreter wurde am 19.06.2014 an die Amtsverwaltung (Frau Gohlke) herangetragen, dass die Ansätze im Haushalt „Investitionen/ Sanierungsaufwendungen“ vorerst nicht in Anspruch zu nehmen sind.
Ich bitte die Gemeindevertreter sich zu positionieren, ob der Beschluss für die beschränkte Ausschreibung der Instandsetzung der Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn in der Waldstraße aktiviert werden soll. Die Entscheidung der Gemeindevertreter ist im Protokoll festzuhalten.