Vorlage - CH-091/2019

 
 
Betreff: Straßenbeleuchtung OT Brodowin - Verfahrensablauf zur Umsetzung der Maßnahme "Umrüstung auf LED"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.06.2019 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Brodowin
    1. Planungsleistungen (LP 5 bis 8) auszuschreiben und stufenweise zu vergeben,
    2. Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibungsverfahren durchzuführen und den im Ergebnis der Ausschreibungen wirtschaftlichsten Bietern den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

  1. Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 88.000,00 EUR für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED im Ortsteil Brodowin. Die Deckung erfolgt aus der zweckgebundenen Zuwendung des Landkreises Barnim in Höhe von insgesamt 78.900,00 EUR sowie aus Mitteln für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen (5410201-30601-5221010) in Höhe von 9.100,00 EUR.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Chorin hat in ihrer Sitzung am 31.01.2019 beschlossen, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Brodowin einen Antrag auf Zuwendung aus dem Programm für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets beim Landkreis Barnim zu stellen.

 

Mit Bescheid vom 28.05.2019 wurde der Gemeinde Chorin für die Maßnahme „Straßenbeleuchtung Brodowin“ (Umrüstung auf LED) eine Zuwendung in Höhe von 78.900,00 EUR in zwei Jahresscheiben (2019: 58.900,00 EUR und 2020: 20.000,00 EUR) bewilligt.

 

Die Zuwendung ist zweckgebunden für alle Leistungen, die zur Umsetzung der Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Brodowin“ erforderlich sind (Bau,- Planungs- und Nebenkosten), zu verwenden.

 

Zusätzlich zu der bewilligten Zuwendung ist durch die Gemeinde Chorin ein Eigenanteil in Höhe von 9.100 EUR zur Umsetzung der Maßnahme aufzubringen. Die Deckung kann aus der Kontierung 5410201-30601-5221010 (Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen) erfolgen.

 

Zur Realisierung der Maßnahme ist zunächst die Ausschreibung der Planungsleistungen (LP 5 bis 8) erforderlich. Dies soll durch Beiziehung von mindestens drei Planungsangeboten erfolgen, wobei der Zuschlag auf das günstigste Angebot zu erteilen ist. Auf eine gesonderte Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistungen soll daher verzichtet werden. Die Gemeindevertretung wird über das Ergebnis der Auftragsvergabe unterrichtet.

 

Nach Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Planungsbüro soll die Ausschreibung der Bauleistungen für die Umrüstungsarbeiten erfolgen. Auch hier soll auf eine Beschlussfassung zur Vergabe verzichtet werden, da der Zuschlag nur auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden kann.

 

Vor Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen jedoch Abstimmungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen im Ortsbeirat Brodowin und im Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

88.000,00 EUR

5410101-30601-5221010

2019/2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

-          Zweckgebundene Zuwendung des LK Barnim in Höhe von 78.900,00 EUR

-          Unterhaltung der Straßenbeleuchtung (5410201-30601-5221010) in Höhe von 9.100,00 EUR

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen