Vorlage - CH-091/2019
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Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibungsverfahren durchzuführen und den im Ergebnis der Ausschreibungen wirtschaftlichsten Bietern den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Chorin hat in ihrer Sitzung am 31.01.2019 beschlossen, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Brodowin einen Antrag auf Zuwendung aus dem Programm für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets beim Landkreis Barnim zu stellen.
Mit Bescheid vom 28.05.2019 wurde der Gemeinde Chorin für die Maßnahme „Straßenbeleuchtung Brodowin“ (Umrüstung auf LED) eine Zuwendung in Höhe von 78.900,00 EUR in zwei Jahresscheiben (2019: 58.900,00 EUR und 2020: 20.000,00 EUR) bewilligt.
Die Zuwendung ist zweckgebunden für alle Leistungen, die zur Umsetzung der Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Brodowin“ erforderlich sind (Bau,- Planungs- und Nebenkosten), zu verwenden.
Zusätzlich zu der bewilligten Zuwendung ist durch die Gemeinde Chorin ein Eigenanteil in Höhe von 9.100 EUR zur Umsetzung der Maßnahme aufzubringen. Die Deckung kann aus der Kontierung 5410201-30601-5221010 (Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen) erfolgen.
Zur Realisierung der Maßnahme ist zunächst die Ausschreibung der Planungsleistungen (LP 5 bis 8) erforderlich. Dies soll durch Beiziehung von mindestens drei Planungsangeboten erfolgen, wobei der Zuschlag auf das günstigste Angebot zu erteilen ist. Auf eine gesonderte Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistungen soll daher verzichtet werden. Die Gemeindevertretung wird über das Ergebnis der Auftragsvergabe unterrichtet.
Nach Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Planungsbüro soll die Ausschreibung der Bauleistungen für die Umrüstungsarbeiten erfolgen. Auch hier soll auf eine Beschlussfassung zur Vergabe verzichtet werden, da der Zuschlag nur auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden kann.
Vor Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen jedoch Abstimmungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen im Ortsbeirat Brodowin und im Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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