Vorlage - OD-057/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt,
1.) eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 5.000,00 € für die Aufwendung der Instandsetzung der Schmutzwasserleitung Sporthalle Oderberg 2.) auf Grund der Dringlichkeit und der Kosten unterhalb des Schwellenwertes eine Freihändige Vergabe nach VOB/A § 3a A (3.2) für die fachspezifischen Sanitärleistungen zu veranlassen.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Begehung des Seitenflügels wurde durch das Bauamt im Kellerflur des nicht genutzten Seitenflügels eine erhebliche Ansammlung von Fäkalien festgestellt.
Durch den Sportverein Grün Weiß 90 Oderberg e.V. wurde die Ursache geprüft und hierzu ausgesagt, dass die betreffende Grundleitung seit dem Einbruch und der in diesem Rahmen erfolgten Zerstörung der Sanitäranlagen bereits mehrfach verstopft war und die Hindernisse und Leitungsschäden der Grundleitung im Gebäudebereich nicht lokalisiert und behoben werden konnte. Diese Grundleitung besteht vermutlich aus der Entstehungszeit (1936) und wurde als Grundleitung unterhalb der Fußbodenkonstruktion des Kellers angelegt.
Zur Aufrechterhaltung der WC-Nutzbarkeit für den Sporthallenbetrieb und den Vereinsraum muss dringend eine Kamerabefahrung der Grundleitung zwischen dem Hauptanschlussschacht und dem Seitenflügel durchgeführt, sowie eine provisorische Sammelleitung im Gebäude hergestellt werden. Die Vorarbeiten und baubegleitenden Maßnahmen werden durch den Sportverein Grün Weiß 90 Oderberg e.V. erbracht. Für die fachspezifischen Sanitärleistungen muss eine Sanitärfachfirma gebunden werden. Für diese Leistung werden Kosten in Höhe von 5.000,00 € eingeschätzt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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