Vorlage - AA-025/2019

 
 
Betreff: Gewährung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Flurstück 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow für eine Leitung zum Zwecke der Stromversorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.08.2019 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 AA-025-2019

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg beschließt, für die geplante Verlegung von Leitungen zum Anschluss an das vorhandene Leitungssysthem zugunsten der E.DIS Netz GmbH,           Langewahler Str. 60, 15517 Fürstenwalde, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für die Inanspruchnahme des Flurstückes 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow zu bestellen. Für diese Dienstbarkeitsbewilligung hat die Berechtigte einen einmaligen               Entschädigungsbetrag in Höhe von 50,00 € zu entrichten.

 

 

 

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Sachverhalt:

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Eigentümerin des Flurstückes 202/0.0 der Flur 4 in der         Gemarkung Niederfinow. Auf dem Flurstück befindet sich die Touristinformation – Krafthaus.

 

Die E.DIS Netz GmbH, Standort Bad Freienwalde plant die Errichtung einer Trafostation                   "Niederfinow Informationszentrum" auf dem Gelände des Schiffshebewerkes Niederfinow für den Betrieb von Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die Trassierung ist in der Anlage 1 zu diesem Beschluss grün dargestellt.

Ein entsprechender Antrag auf Mitnutzung und Dienstbarkeitsbewilligung liegt der Amtsverwaltung nun vor.

Für die dauerhafte Verlegung von Anschlussleitungen zum Zwecke der Versorgung mit        elektrischer Energie, erhält das Amt für die Dienstbarkeit ein einmaliges Entgelt in Höhe von 50,00 €. Nach erfolgter Verlegung und Anschluss der Leitungen am vorhandene Leitungssysthem, wird durch die E.DIS Netz GmbH der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.

Für das geplante Bauvorhaben sind durch den Antragsteller sämtliche behördliche oder            Zustimmungen Dritter sowie Genehmigungen auf eigene Kosten und Risiko zu beschaffen.

 

Da es sich hier nur um das Einbringen von Leitungen handelt, welche am vorhandenen Leitungsnetzt angeschlossen werden, somit das äußere Bild der Fläche erhalten bleibt, kann aus Sicht der Verwaltung, dem Antrag zugestimmt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

50,00 €

1120203-10106-4411100

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Im Jahr 2019

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 AA-025-2019 (186 KB)