Vorlage - BR-049/2019

 
 
Betreff: Vergabe von Leistungen zur „Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation eines Vergabeverfahrens nach VgV in der z.Z. gültigen Fassung zur Vergabe von Planungsleistungen“
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.08.2019 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung zur

 

  1. Vergabe der Leistungen für die „Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation eines Vergabeverfahrens nach VgV in der zur Zeit gültigen Fassung zur Vergabe von Planungsleistungen“ an die Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main und

 

  1. Ermächtigung des Amtsdirektors zur Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme „Umgestaltung der Max-Kienitz-Grundschule zum Schulcampus“. Die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen soll so erfolgen, dass diese abschnittsweise (entsprechend der umzusetzenden Bauabschnitte) und stufenweise (entsprechend der benötigten Leistungsphasen) beauftragt werden können.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 15.08.2017 den Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Schulstandortes Britz zum „Schulcampus“ gefasst.

 

Um den Umfang der erforderlichen Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfassen und geeignete Lösungsvorschläge zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen aufzeigen zu können, wurde in einem ersten Schritt ein Konzept zur Umgestaltung des Schulstandortes zum „Schulcampus“ erstellt. Dieses Konzept wurde in den entsprechenden Gremien mit den Gemeindevertretern und Vertretern der Schule und des Hortes diskutiert und dient nun als Planungsgrundlage.

 

Geplant sind die Durchführung mehreren Einzelmaßnahmen sowohl den Außenbereich (Gestaltung der Außenanlagen) als auch das Schulgebäude selbst betreffend (z.B. Schaffung zusätzlicher Klassenräume, Barrierefreiheit usw.). Die Umgestaltung der Grundschule zum Schulcampus soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen:

  • Umgestaltung der Außenanlagen (Hol- und Bringesituation vor dem Schulgebäude und auf dem –gelände; Neugestaltung Außensportanlage; Neugestaltung Schulgartenbereiche)
  • Aus-, Um- bzw. Neubau des Seitenflügels (seitlicher Anbau)
  • Aus- bzw. Umbau Hauptgebäude
  • Sanierung Sporthalle

 

Die Baumaßnahmen sind abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und somit auch von der Bewilligung entsprechender Fördermittel.

 

Für den ersten Bauabschnitt (Umgestaltung der Außenanlagen) wurde ein Fördermittelantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung (LELF) gestellt. Im Zuge der Antragsprüfung teilte das Rechtsanwaltsbüros Dr. Braun, das die Vergabeverfahren für den Fördermittelgeber prüft, mit, dass trotz Umsetzung der Baumaßnahmen in getrennt voneinander durchzuführenden Bauabschnitten, die Planungsleistungen nur in einem europaweitem Ausschreibungsverfahren (VgV-Verfahren – Verfahren nach der Vergabeverordnung im Oberschwellenbereich) vergeben werden dürfen.

 

Um das VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen, an das besondere Anforderungen zu stellen sind, rechtssicher und fördermittelkonform durchzuführen, soll sich der Hilfe eines geeigneten, auf die Durchführung von Vergabeverfahren spezialisierten Büros (Rechtsanwaltskanzlei) bedient werden.

 

Dazu wurde die Leistung „Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation eines VgV-Verfahrens in der z.Z. gültigen Fassung zur Vergabe von Planungsleistungen“ beschränkt nach UVGO (Unterschwellenvergabeordnung) ausgeschrieben.

 

Es wurden, nach vorheriger ex-ante Bekanntmachung der beabsichtigten Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, folgende 11 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert:

 

  • PSPC Public Sector Project Consultants GmbH, Berlin
  • Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Frankfurt a. Main
  • KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
  • PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
  • sta² architekten. Ingenieure. partnerschaft mbB, Königs Wusterhausen
  • DSK GmbH & Co.KG Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft, Berlin
  • FPS Rechtsanwälte, Berlin
  • CLP Rechtsanwälte, Berlin
  • Wirtschaftsrat Recht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
  • Rechtsanwaltskanzlei DAGEFÖRDE, Hannover
  • Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH, Berlin

 

Zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.06.2019 lagen 8 Angebote vor.

 

Alle Bieter haben die geforderten Unterlagen beigebracht und somit ihre Eignung zur Erbringung der Leistung belegt.

 

In der zweiten Stufe wurden die Angebote entsprechend der vorgegebenen Kriterien gewertet. Dabei konnten maximal 70 Punkte für den Angebotspreis und maximal 30 Punkte für das Projektteam erreicht werden.

 

Die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB aus Frankfurt am Main hat mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Angebotspreis liegt bei 14.161,00 EUR. Das Projektteam zur Durchführung des VgV-Verfahrens besteht aus zwei Fachanwälten für Vergaberecht.

 

Die Kosten für die Begleitung und Durchführung des VgV-Verfahrens können aus den in 2018 für die Konzepterstellung geplanten, aber nicht vollständig benötigten und in das HH-Jahr 2019 übertragenen Mittel gedeckt werden.

 

Nach Beauftragung der Leistungen zur Begleitung und Durchführung des VgV-Verfahrens muss unverzüglich die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für den Schulcampus Britz erfolgen, um die geforderten Zuarbeiten im Zuge der Fördermittelantragsbearbeitung für die Umgestaltung der Außenanlagen (detaillierte Pläne und Kostenberechnung bis zur 3. Ebene) schnellstmöglich einreichen und ggf. weitere Fördermittelanträge für die nächsten Bauabschnitte stellen zu können.

 

 

Eilentscheidung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz

 

  1. beschließt, die Leistungen für die „Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation eines Vergabeverfahrens nach VgV in der zur Zeit gültigen Fassung zur Vergabe von Planungsleistungen“ an die Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main zu vergeben und

 

  1. ermächtigt den Amtsdirektor zur Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme „Umgestaltung der Max-Kienitz-Grundschule zum Schulcampus“. Die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen soll so erfolgen, dass diese abschnittsweise (entsprechend der umzusetzenden Bauabschnitte) und stufenweise (entsprechend der benötigten Leistungsphasen) beauftragt werden können.

 

 

Britz, 01.07.2019

 

 

                                                          

Vorsitzender der Gemeindevertretung     Amtsdirektor

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

14.161,00

2110160-20201-0961010

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen