Vorlage - BR-049/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung zur
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 15.08.2017 den Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Schulstandortes Britz zum „Schulcampus“ gefasst.
Um den Umfang der erforderlichen Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfassen und geeignete Lösungsvorschläge zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen aufzeigen zu können, wurde in einem ersten Schritt ein Konzept zur Umgestaltung des Schulstandortes zum „Schulcampus“ erstellt. Dieses Konzept wurde in den entsprechenden Gremien mit den Gemeindevertretern und Vertretern der Schule und des Hortes diskutiert und dient nun als Planungsgrundlage.
Geplant sind die Durchführung mehreren Einzelmaßnahmen sowohl den Außenbereich (Gestaltung der Außenanlagen) als auch das Schulgebäude selbst betreffend (z.B. Schaffung zusätzlicher Klassenräume, Barrierefreiheit usw.). Die Umgestaltung der Grundschule zum Schulcampus soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen:
Die Baumaßnahmen sind abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und somit auch von der Bewilligung entsprechender Fördermittel.
Für den ersten Bauabschnitt (Umgestaltung der Außenanlagen) wurde ein Fördermittelantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung (LELF) gestellt. Im Zuge der Antragsprüfung teilte das Rechtsanwaltsbüros Dr. Braun, das die Vergabeverfahren für den Fördermittelgeber prüft, mit, dass trotz Umsetzung der Baumaßnahmen in getrennt voneinander durchzuführenden Bauabschnitten, die Planungsleistungen nur in einem europaweitem Ausschreibungsverfahren (VgV-Verfahren – Verfahren nach der Vergabeverordnung im Oberschwellenbereich) vergeben werden dürfen.
Um das VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen, an das besondere Anforderungen zu stellen sind, rechtssicher und fördermittelkonform durchzuführen, soll sich der Hilfe eines geeigneten, auf die Durchführung von Vergabeverfahren spezialisierten Büros (Rechtsanwaltskanzlei) bedient werden.
Dazu wurde die Leistung „Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation eines VgV-Verfahrens in der z.Z. gültigen Fassung zur Vergabe von Planungsleistungen“ beschränkt nach UVGO (Unterschwellenvergabeordnung) ausgeschrieben.
Es wurden, nach vorheriger ex-ante Bekanntmachung der beabsichtigten Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, folgende 11 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert:
Zum Ablauf der Angebotsfrist am 25.06.2019 lagen 8 Angebote vor.
Alle Bieter haben die geforderten Unterlagen beigebracht und somit ihre Eignung zur Erbringung der Leistung belegt.
In der zweiten Stufe wurden die Angebote entsprechend der vorgegebenen Kriterien gewertet. Dabei konnten maximal 70 Punkte für den Angebotspreis und maximal 30 Punkte für das Projektteam erreicht werden.
Die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB aus Frankfurt am Main hat mit der Maximalpunktzahl von 100 Punkten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Angebotspreis liegt bei 14.161,00 EUR. Das Projektteam zur Durchführung des VgV-Verfahrens besteht aus zwei Fachanwälten für Vergaberecht.
Die Kosten für die Begleitung und Durchführung des VgV-Verfahrens können aus den in 2018 für die Konzepterstellung geplanten, aber nicht vollständig benötigten und in das HH-Jahr 2019 übertragenen Mittel gedeckt werden.
Nach Beauftragung der Leistungen zur Begleitung und Durchführung des VgV-Verfahrens muss unverzüglich die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für den Schulcampus Britz erfolgen, um die geforderten Zuarbeiten im Zuge der Fördermittelantragsbearbeitung für die Umgestaltung der Außenanlagen (detaillierte Pläne und Kostenberechnung bis zur 3. Ebene) schnellstmöglich einreichen und ggf. weitere Fördermittelanträge für die nächsten Bauabschnitte stellen zu können.
Eilentscheidung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz
Britz, 01.07.2019
Vorsitzender der Gemeindevertretung Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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