Vorlage - OD-066/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, dem Verein FSV Kickers Oderberg e.V., einen Zuschuss zur Anschaffung einer energetischen Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Oderberg in Höhe von 6000,00 € zu gewähren. Die Mittel sind in den Haushalt des Jahres 2020 einzustellen.
Sachverhalt:
Mit Datum des 26. März 2019 beantragte der Verein FSV Kickers Oderberg e.V. eine finanzielle Zuwendung für das Projekt „Energetische Ertüchtigung Flutlichtanlage Sportplatz Oderberg“ (siehe Anlage). Die derzeitige Flutlichtanalage ist, wie dem Antrag zu entnehmen, bereits 16 Jahre alt und spendet nicht mehr das Licht, welches für den offiziellen Spielbetrieb vorgesehen ist. Auch der Trainingsbetrieb ist aufgrund des Alters der Anlage behindert. Der FSV Kickers Oderberg e.V. möchte daher die vorhandenen Leuchtsätze austauschen und auf LED umrüsten. Die Kosten für den Austausch der vorhandenen Leuchtmittel sowie die Erneuerung einzelner Glasscheiben der Leuchten würden Materialkosten in Höhe von ca. 2.500 € verursachen. Die Kosten für den kompletten Austausch der Leuchtaufsätze und der damit verbundenen LED-Umrüstung belaufen sich auf ca. 7.105 €. Im persönlichen Gespräch zwischen den Vorsitzenden des Vereines und dem Amtsdirektor, Herrn Matthes, teilte der Verein mit, dass die Leuchtmittel außerdem durch Regen mit Wasser gefüllt sind. Selbst im Amateurbereich sind Leuchtzahlen für den Spielbetrieb vorgeschrieben, welche durch den derzeitigen Zustand der Beleuchtungsanlage nicht mehr erreicht werden können. Durch den Verein wird eine komplette Umrüstung der Leuchtanlage auf LED bevorzugt, da dies eine zukünftige Ersparnis von Stromkosten zur Folge hat. Im Gespräch mit den Vorsitzenden des Vereins teilten diese mit, dass durch den Verein ein kleiner Anteil der Kosten an der Anschaffung selbst getragen werden kann. Der Verein beantragt daher einen Zuschuss zur Anschaffung der Flutlichtanlage in Höhe von 6000,00 €.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bereitstellung der Mittel aus den laufenden Haushaltsmitteln ist nicht möglich. Daher wird der Kommune empfohlen, den Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 bereitzustellen und im Haushalt des Jahres 2020 in Ansatz zu bringen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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