Vorlage - OD-067/2019 IV
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 wurden im Rahmen der Vereinsförderung unter der Kontierung 2810102.80100.5318000 – 8.000,00 € eingeplant. Anhand der Antragstellung im Haushaltsjahr 2019 zeigte sich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend für die eingegangenen Anträge sind.
Eine Antragstellung gliederte sich wie folgt:
- 5628,00 € Betriebskostenzuschuss Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. (OD-005/2019) - 1000,00 € Zuschuss KulturLINIEN e.V. zur Durchführung der Projekte „Lebendiges Oderberg“ sowie „Offene Höfe“ (OD-009/2019) - 300,00 € finanzielle Unterstützung der i-Klassik Konzertreihe Oderberg (OD-010/2019)
= 6.928,00 €
Folgende Anträge liegen zur Beschlussfassung vor:
- 1200,00 € Zuschuss Perspektive Oderberg e.V. zur finanziellen Unterstützung für Aktivitäten mit Oderberger Bürgern - 6000,00 € Zuschuss FSV Kickers Oderberg e.V. zur Anschaffung einer energetischen Flutlichanlage
= 14.128,00 €
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Britz, die Gemeinde Chorin sowie die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen haben eine Vereinsförderrichtlinie beschlossen. Ein Beispiel befindet sich im Anhang. Inhaltlich sind die Vereinsförderrichtlinien identisch, jedoch formal auf die einzelnen Kommunen angepasst. Aufgrund der derzeitigen Antragslage im Rahmen der Vereinsförderung der Stadt Oderberg empfiehlt die Verwaltung eine Beschlussfassung einer entsprechenden Vereinsförderrichtlinie in Anlehnung an die bereits bestehenden Richtlinien und bittet um Mitteilung der Stadtverordnetenversammlung, ob eine Richtlinie ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Zu beachten ist das Datum, zu welchem die Anträge für das kommende Haushaltsjahr vorliegen müssen. Um die Haushaltsplanung seitens der Verwaltung sicher gestalten zu können, wird empfohlen das Antragsdatum bereits auf den 30. Juni eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr zu verlegen.
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