Vorlage - AA-027/2019

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freiwenwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.08.2019 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
ÖR Vereinbarung Bad Freienwalde

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin Oderberg beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 

 

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Sachverhalt:

Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Bran-denburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzt - BbgBKG) hat der Träger des Brandschutzes eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.

Unter dem Aspekt der sich zunehmend problematisch entwickelnden Tageseinsatzbereitschaft, beabsichtigen die Stadt Bad Freienwalde und das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Kooperation zu schließen, um auf beiden Seiten die Leistungsfähigkeit, insbesondere die Tageseinsatzbereitschaft, zu erhöhen und sicherzustellen.

Die Kooperation der Freiwilligen Feuerwehren wird in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Die vorliegende Vereinbarung (siehe Anlage) über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde seitens der Fachaufsicht (SG Bevölkerungsschutz) und der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim ge-prüft und befürwortet.

Hinsichtlich des allgemeinen Haftpflichtdeckungsschutzes wurden  die Inhalte der Vereinbarung vom Kommunale Schadensausgleich (KSA) bereits im Jahre 2014 (Öffentlich-rechtliche Vereinba-rung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) geprüft.

Nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss und der Anpassung der Alarm- und Ausrücke-ordnung bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsichten beider Landkreise und der Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÖR Vereinbarung Bad Freienwalde (60 KB)