Vorlage - AA-027/2019
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin Oderberg beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Bran-denburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetzt - BbgBKG) hat der Träger des Brandschutzes eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Unter dem Aspekt der sich zunehmend problematisch entwickelnden Tageseinsatzbereitschaft, beabsichtigen die Stadt Bad Freienwalde und das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Kooperation zu schließen, um auf beiden Seiten die Leistungsfähigkeit, insbesondere die Tageseinsatzbereitschaft, zu erhöhen und sicherzustellen. Die Kooperation der Freiwilligen Feuerwehren wird in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Die vorliegende Vereinbarung (siehe Anlage) über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde seitens der Fachaufsicht (SG Bevölkerungsschutz) und der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim ge-prüft und befürwortet. Hinsichtlich des allgemeinen Haftpflichtdeckungsschutzes wurden die Inhalte der Vereinbarung vom Kommunale Schadensausgleich (KSA) bereits im Jahre 2014 (Öffentlich-rechtliche Vereinba-rung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Freienwalde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) geprüft. Nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss und der Anpassung der Alarm- und Ausrücke-ordnung bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsichten beider Landkreise und der Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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