Vorlage - AA-034/2019 IV
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Sachverhalt:
Der gesellschaftliche und technologische Wandel im digitalen Informationszeitalter stellt die Kommunalverwaltungen vor große Herausforderungen. Die Kommunen im Land Brandenburg treffen verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zur Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse. Auf Grundlage des § 1 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetz (OZG) in Verbindung mit dem brandenburgischen E-Government-Gesetz (EGovGBbg) sind die Kommunen zum Beispiel verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, auch elektronisch anzubieten sowie leichter auffindbar über einen Portalverbund zur Verfügung zu stellen.
Zudem stellen die §§ 3 bis 6 BbgEGovG die kommunalrelevanten Regelungen im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung dar. Danach müssen neben dem generellen Bestehen eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung die Informationspflicht über die Behörden und Verfahren sowie Formulare online abrufbar sein. Weiter muss ein elektronisches Zahlungsverfahren eingeführt werden und bei elektronisch geführten Verwaltungsvorgängen müssen die Nachweise auch in elektronischer Form zugelassen werden. Der Aufbau dieser IT-Infrastrukturen unter Berücksichtigung von IT-Sicherheit und Datenschutz bedarf erheblicher Kraftanstrengungen.
Ferner gilt es den personellen und technischen Herausforderungen mit effizienten Mitteln gerecht zu werden. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen und der Komplexität IT-spezifischen Wissens steigt auch der Fachkräftebedarf im IT-Bereich der Kommunen. Des Weiteren besteht erhöhter Investitionsbedarf in die kommunale Infrastruktur aufgrund externer Einflüsse wie zum Beispiel die technische Um- bzw. Aufrüstung aufgrund IT-Sicherheitsanforderungen und datenschutzrechtlicher Vorgaben (EU-DSGVO). Um die anstehenden Aufgaben effektiv zu bewältigen, bedarf es insofern einer Flankierung durch kommunale Selbstverwaltungsstrukturen. Die Kräfte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sollen deshalb mit einer interkommunalen Kooperation in einem Zweckverband gebündelt werden.
Unter Federführung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg (StGB Brandenburg) wird deshalb aktuell die Gründung eines Zweckverbandes »Digitale Kommunen Brandenburg« zum 1. Januar 2020 vorbereitet.
Nach zwei Informationsveranstaltungen bzw. Arbeitstreffen, an denen auch Vertreter der Amtsverwaltung teilnahmen, stellt sich verwaltungsseitig Ernüchterung ein, was der geplante Zweckverband in absehbarer Zeit zu leisten im Stande ist und wie sich eine Mitgliedschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg auszahlen kann. Aktuelle Leistungen, die der Verband anbieten würde, die aber noch nicht endgültig kalkuliert werden können (abhängig von der Zahl der Gründungsmitglieder), weisen eklatant höhere Kosten aus, als diese beim bisherigen Betrieb anfallen.
Beispiel für die Nutzung der Module für das Einwohnermeldewesen und Gewerbewesen in einer Rechenzentrumslösung:
Der Aufwand in einem Rechenzentrum (Zweckverband) wäre also etwa fünfmal so hoch, wie der derzeit praktizierte lokale Betrieb. Natürlich muss man dabei einkalkulieren, dass der Aufwand für die Unterhaltung des Betriebes (z. B. Updates) im Preis enthalten wäre.
Insgesamt sieht die Amtsverwaltung einen Start als Gründungsmitglied des Zweckverbandes aus folgenden Gründen kritisch:
- geplanter jährlicher Mitgliedsbeitrag von ca. 4.000 Euro ohne nennenswerte Gegenleistung - Angebot der zu nutzenden Module (siehe oben) momentan zu teuer und ggf. noch gar nicht verfügbar (es sind erst die rechtlichen und technischen Voraussetzungen mit dem Kommunalen Rechenzentrum in Cottbus zu klären) - viele der digital zu erbringenden Dienstleistungen werden vom zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (ZIT-BB) spätestens mit Beginn des Jahres 2020 für alle Kommunen kostenlos angeboten
Die Einrichtung des Zweckverbandes ist in jedem Fall zu begrüßen, allerdings ist eine Gründungsmitgliedschaft weder finanziell noch praktisch sinnvoll. Die Verwaltung empfiehlt, regelmäßig die Entwicklung des Zweckverbandes und seiner angebotenen Leistungen zu prüfen und dem Verband bei einem erkennbaren Mehrwert (z. B. preislich vertretbare Cloud-Lösungen) beizutreten.
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