Vorlage - LS-023/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Aufgrund der Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden ist es erforderlich, eine neue Satzung zur Erhebung der Umlage für den Wasser- und Bodenverband zu erstellen. Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist das Verbandsgebiet in der Satzung nach Einzugsgebieten zu bestimmen. Das bedeutet, dass Grundstücke nicht mehr im Ganzen einem Verband, sondern Teilflächen von Grundstücken den verschiedenen Verbänden zugeordnet werden. Für die Unterhaltung der Schöpfwerke erhebt der Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ eine gesonderte Umlage, die auch auf die betreffenden Flurstücke zusätzlich umgelegt werden müssen. Es ergibt sich eine neue Zuordnung von Flurstücken zu den einzelnen Verbänden, sowie eine neue Kalkulation der Umlage. Der Entwurf der Satzung wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim vorgelegt. Die gegebenen Hinweise wurden eingearbeitet. Erst mit Bekanntmachung der Neufassungen der Satzungen der Wasser- und Bodenverbände Mitte 2014 war es möglich, die Flächen neu zuzuordnen. Eine rückwirkende Neuveranlagung ist wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der zum großen Teil im Centbereich liegenden Beträge unwirtschaftlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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