Vorlage - NI-037/2019

 
 
Betreff: Vereinsförderung: Zuschuss zu den Betriebskosten des SV Grün/Weiß Niederfinow e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
15.08.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Antrag 17
Anlage 2 Abrechnung 17
Anlage 3 Antrag 18
Anlage 4 Abrechnung 18

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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, dem Verein SV Grün/Weiß Niederfinow e.V., einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € zu den Betriebskosten für die Jahre 2017 und 2018 zu gewähren.

Die Betriebskosten werden in Höhe des zu bezuschussenden Betrages gestundet und entsprechend in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Sportverein SV Grün/Weiß Niederfinow e.V. stellte mit Datum des 24. Februar 2016 (Anlage 1) sowie mit Datum des 9. März 2017 (Anlage 3) einen Antrag auf Bezuschussung der Betriebskosten auf dem Sportplatz Niederfinow in Höhe von je 2.000,00 €.

 

Gemäß §3 Nr. 2 des Nutzungsvertrages zur Benutzung des Sportplatzes Niederfinow vom 13. Februar 2003 werden die Betriebskosten von der Gemeinde festgesetzt und sind vom Nutzer zu tragen. Dem Nutzer kann von der Gemeindevertretung Niederfinow auf Antrag eine Zuschussförderung bis höchstens 2.000,00 € jährlich gewährt werden. Der entsprechende begründete Antrag ist der Gemeinde bis spätestens 1. Oktober für das Folgejahr in schriftlicher Form vorzulegen.

 

Mit Datum des 2. Juli 2019 erfolgte die Abrechnung der Betriebskosten des Sportplatzes Niederfinow für die Jahre 2017 (Anlage 2) und 2018 (Anlage 4). Die entsprechenden Anträge auf Förderung wurden fristgemäß gestellt.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Eine Deckung ist aufgrund der noch anstehenden Aufgaben der Gemeinde Niederfinow aus dem Haushalt des Jahres 2019 nicht möglich. Der Gemeinde wird daher empfohlen, die Betriebskosten in Höhe des zu bezuschussenden Betrages zu stunden. D.h. der über den zu bezuschussenden Betrag von 2.000,00 € hinausgehende Betrag, für 2017 in Höhe von 430,12 €, für 2018 in Höhe von 223,54 €, ist von dem Nutzer zu zahlen. Ein entsprechender Bescheid würde durch die Verwaltung erstellt werden. 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

4000,00 €

2810102-70100-5493000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel sind in der Haushaltsplanung für 2020 entsprechend zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Antrag 17 (460 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Abrechnung 17 (3385 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Antrag 18 (269 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Abrechnung 18 (3836 KB)