Vorlage - NI-037/2019
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, dem Verein SV Grün/Weiß Niederfinow e.V., einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € zu den Betriebskosten für die Jahre 2017 und 2018 zu gewähren. Die Betriebskosten werden in Höhe des zu bezuschussenden Betrages gestundet und entsprechend in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.
Sachverhalt:
Der Sportverein SV Grün/Weiß Niederfinow e.V. stellte mit Datum des 24. Februar 2016 (Anlage 1) sowie mit Datum des 9. März 2017 (Anlage 3) einen Antrag auf Bezuschussung der Betriebskosten auf dem Sportplatz Niederfinow in Höhe von je 2.000,00 €.
Gemäß §3 Nr. 2 des Nutzungsvertrages zur Benutzung des Sportplatzes Niederfinow vom 13. Februar 2003 werden die Betriebskosten von der Gemeinde festgesetzt und sind vom Nutzer zu tragen. Dem Nutzer kann von der Gemeindevertretung Niederfinow auf Antrag eine Zuschussförderung bis höchstens 2.000,00 € jährlich gewährt werden. Der entsprechende begründete Antrag ist der Gemeinde bis spätestens 1. Oktober für das Folgejahr in schriftlicher Form vorzulegen.
Mit Datum des 2. Juli 2019 erfolgte die Abrechnung der Betriebskosten des Sportplatzes Niederfinow für die Jahre 2017 (Anlage 2) und 2018 (Anlage 4). Die entsprechenden Anträge auf Förderung wurden fristgemäß gestellt.
Empfehlung der Verwaltung:
Eine Deckung ist aufgrund der noch anstehenden Aufgaben der Gemeinde Niederfinow aus dem Haushalt des Jahres 2019 nicht möglich. Der Gemeinde wird daher empfohlen, die Betriebskosten in Höhe des zu bezuschussenden Betrages zu stunden. D.h. der über den zu bezuschussenden Betrag von 2.000,00 € hinausgehende Betrag, für 2017 in Höhe von 430,12 €, für 2018 in Höhe von 223,54 €, ist von dem Nutzer zu zahlen. Ein entsprechender Bescheid würde durch die Verwaltung erstellt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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