Vorlage - BR-052/2019
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dem FSV Fortuna Britz 90 e.V., einen Zuschuss in Höhe von 13.000,00 € zweckgebunden zur Anschaffung eines neuen Rasentraktors zu gewähren. Die Mittel sind entsprechend in der Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Am 8. Oktober 2018 waren Herr Franz (Präsident FSV Fortuna Britz) und Frau Pollex (Schatzmeisterin FSV Fortuna Britz) zu Gast im Finanzausschuss der Gemeinde Britz. Herr Franz berichtete, dass der alte Rasenmäher des Vereins defekt ist. Er wurde repariert, reiche aber für die Fläche nicht mehr aus. Es sind rund 12.000 m² zu bewirtschaften. Bis zum kommenden Finanzausschuss sollten Praxiserfahrungen von anderen Vereinen eingeholt werden, denn auch die Anschaffung eines Rasenroboters käme in Betracht, sowie Angebote, um eine Kostenschätzung für eine Neuanschaffung vornehmen zu können. Im Finanzausschuss vom 4. Februar 2019 wurde seitens des Vereines auf die ausstehende Bearbeitung hingewiesen. Mit Datum des 29. November 2018 stellte der FSV Fortuna Britz 90 e.V. einen Antrag auf Bewilligung eines Rasentraktors. Anliegend wurden zwei Angebote zur Neuanschaffung eines Rasentraktors übersandt (Anlage 1), ein Angebot der Firma Forst- & Gartentechnik Didßun zu 13.000,00 € sowie ein weiteres Angebot der Firma Motorgeräte Welke zu 18.994,00 €.
Empfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 2 Absatz 1 der Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine vom 1. Januar 2017 sind die Anträge für das Förderjahr jeweils zum 30. September des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen. Der FSV Fortuna Britz 90 e.V. stellte mit Datum des 13. September 2018 fristgemäß einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für das Sportjahr 2019. Mit Datum des 5. April 2019 wurde der Zuwendungsbescheid über 7.500 € versandt. Der Antrag bezüglich der Anschaffung eines Rasentraktors ging mit Datum des 30. November 2018 in der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg ein und fand demnach keine Berücksichtigung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie. Die Bereitstellung der Mittel aus dem laufenden Haushalt ist nicht möglich. Daher wird der Kommune empfohlen, den Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 zu veranschlagen.
Weiterhin empfiehlt die Verwaltung, in der Vereinsförderrichtlinie ein Maximum im Rahmen der Haushaltslage festzulegen, in welcher Höhe die Vereine der Gemeinde Britz jährlich unterstützt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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