Vorlage - BR-053/2019 IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 2 Nr. 8 KomHKV sind dem Haushaltsplan die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, beizufügen.
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für jedes Wirtschaftsjahr in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften ergibt sich aus § 96 Abs. 6 BbgKVerf. Auch der Gesellschaftsvertrag entspricht mit § 5 Abs. 5 dieser Verpflichtung.
Dem Haushaltsplan der Gemeinde Britz ist demzufolge der Wirtschaftsplan der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH (GEG Britz mbH) beizufügen.
Der zum 21.03.2019 erstellte Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 wurde entsprechend den Hinweisen der Kommunalaufsicht überarbeitet und hiermit der Gemeindevertretung zur Information übergeben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |