Vorlage - CH-096/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin empfiehlt, dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 inzident zu prüfen.
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen. Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019. Der Abschluss der Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012-2015 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim steht bevor. Die Jahresabschlüsse 2017 wurden erstellt. Zur Beschleunigung des Verfahrens der Prüfung soll von der Möglichkeit, den Jahresabschluss 2016 zusammen mit dem vollständig aufgestellten Abschluss 2017 inzident zu prüfen, Gebrauch gemacht werden. Es wird in dieser Form z.B. geprüft, ob die Daten und Werte des letzten geprüften Jahresabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben plausibel weitergeführt wurden.
Der Prüfbericht zum wieder vollständig aufgestellten und geprüften Jahresabschluss 2017 hat eine Bewertung zum inzident geprüften Jahresabschluss 2016 sowie Vorschläge zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die einzelnen Jahre zu enthalten. Auch wenn nur ein Schlussbericht für 2017 einschließlich des Vorjahres 2016 erstellt wird, werden die Abschlüsse und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten in der chronologischen Reihenfolge und einzeln beschlossen. Das MIK sieht in der inzidenten Prüfung eindeutig Vorteile, um möglichst bald wieder den rechtkonformen Zustand zu erreichen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge des Finanz- und Sozialausschusses Chorin am 13.08.2019: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu formuliert: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin empfiehlt, dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim zusammen mit dem vollständig erstellten Jahresabschluss 2017 den Jahresabschluss 2016 inzident zu prüfen.“
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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