Vorlage - OD-070/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Umsetzung der Beschilderung der Touristinformation für 600,00 € sowie die Gewährung einer Zuwendung für das Binnenschifffahrts-Museum in Höhe von 1.682,74 €.
Sachverhalt:
Durch das Binnenschifffahrts-Museum Oderberg wurde im November 2018 ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur touristischen Ausschilderung der Touristinformation Oderberg, sowie des Binnenschifffahrts-Museum bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim gestellt. Ein Zwischenbescheid zur touristischen Ausschilderung wurde durch die Straßenverkehrsbehörde mit Datum des 12. April 2019 erstellt (Anlage). Gemäß dem Zwischenbescheid sind die Kosten der braunen touristischen Beschilderung zum Binnenschifffahrts-Museum gemäß § 51 StVO in Verbindung mit § 5b Abs. 1 StVG durch den Antragsteller zu tragen (1.682,74 €). Die Kosten für die Ausschilderung der Touristinformation als weißes Ziel mit erheblicher Verkehrsbedeutung wären durch die Stadt Oderberg zu tragen (600,00 €).
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg, in Vertretung der Stadt Oderberg, hat die verkehrsrechtliche Anordnung befürwortet. Ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Kosten, welche dem Binnenschifffahrts-Museum entstehen, liegt nicht vor, wurde jedoch mündlich gegenüber dem Amtsdirektor Herrn Matthes gestellt.
Die Verwaltung bittet zu beschließen, ob dem Antrag auf Übernahme der Kosten stattgegeben werden soll.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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