Vorlage - NI-040/2019
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beantragt die Aufstellung der Ausschilderung des Hebewerkes auf den Vorwegweisern sowie den Hinweisschildern entlang der L29 und der B 167 ensprechend der Anlage 1 zu NI-040/2019.
Sachverhalt:
Mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen vom 14. Januar 2017 wurden in Hohenfinow OT Struwenberg, Hohenfinower Straße sowie in Hohenfinow an der B 167 Vorwegweiser und eine Zielortführung zum Schiffshebewerk von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim auf Antrag angeordnet (Anlage 1). An beiden Knotenpunkten ist das touristische Ziel „Schiffshebewerk“ in die wegweisende Beschilderung integriert. Bis zum Jahr 2017 hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde die Unterhaltungskosten per Wartungsvertrag für die Beschilderung zum Schiffshebewerk direkt übernommen. Seit 2018 beruft sich das Wasser- und Schifffahrtsamt auf den § 5 b Abs. 2 c StVG (Anlage 2). Gemäß § 51 StVO trägt abweichend von § 5b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige die Kosten der Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3, der die Aufstellung dieses Zeichens beantragt. Durch den Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg wurde eine Kostenaufstellung übermittelt (Anlage 3). Die Kosten werden derzeit auf 3.211,97€ geschätzt. Die Kosten sind einmalig zu tragen, da die derzeit bestehende Beschilderung ersetzt werden muss. Zu beachten ist jedoch, dass sofern Beschädigungen alters- oder auch witterungsbedingt auftreten, die Kosten für die Instandsetzung ebenso zu tragen sind (Unterhaltungskosten).
Eine Refinanzierung durch den Bund im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist vorgesehen. Die finanzielle Beteiligung wurde für das Jahr 2020 in Aussicht gestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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