Vorlage - NI-040/2019

 
 
Betreff: Touristische Beschilderung "Schiffshebewerk"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.50
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
15.08.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt     
28.08.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
14.11.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
23.01.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
Anlagen:
Kostenschätzung
VAO's
E-Mail zur Kostenübernahme

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Niederfinow beantragt die Aufstellung der Ausschilderung des Hebewerkes auf den Vorwegweisern sowie den Hinweisschildern entlang der L29 und der B 167 ensprechend der Anlage 1 zu NI-040/2019.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen vom 14. Januar 2017 wurden in Hohenfinow OT Struwenberg, Hohenfinower Straße sowie in Hohenfinow an der B 167 Vorwegweiser und eine Zielortführung zum Schiffshebewerk von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim auf Antrag angeordnet (Anlage 1). An beiden Knotenpunkten ist das touristische Ziel „Schiffshebewerk“ in die wegweisende Beschilderung integriert. Bis zum Jahr 2017 hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde die Unterhaltungskosten per Wartungsvertrag für die Beschilderung zum Schiffshebewerk direkt übernommen. Seit 2018 beruft sich das Wasser- und Schifffahrtsamt auf den § 5 b Abs. 2 c StVG (Anlage 2).

Gemäß § 51 StVO trägt abweichend von § 5b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige die Kosten der Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3, der die Aufstellung dieses Zeichens beantragt. Durch den Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg  wurde eine Kostenaufstellung übermittelt (Anlage 3). Die Kosten werden derzeit auf 3.211,97€ geschätzt. Die Kosten sind einmalig zu tragen, da die derzeit bestehende Beschilderung ersetzt werden muss. Zu beachten ist jedoch, dass sofern Beschädigungen alters- oder auch witterungsbedingt auftreten, die Kosten für die Instandsetzung ebenso zu tragen sind (Unterhaltungskosten).

 

Eine Refinanzierung durch den Bund im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist vorgesehen. Die finanzielle Beteiligung wurde für das Jahr 2020 in Aussicht gestellt.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

3.211,97€

5750102.70601.5222000

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

5750102.70801.5222000 – 2.700 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenschätzung (242 KB)    
Anlage 2 2 VAO's (3230 KB)    
Anlage 3 3 E-Mail zur Kostenübernahme (276 KB)