Vorlage - NI-041/2019

 
 
Betreff: Aktivierung des Beschlusses NI-056/2018 "Durchlass und Regenwasserableitung Dorfstraße/Schulstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
15.08.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt     
28.08.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 zum Beschluss
Anlage 2 Beschluss

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Gemeindevertretung  Niederfinow beschließt:

  • die Reinigung des Durchlasses durchzuführen und
  • den Beschluss NI-056/2018 umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Bereits mit Beschluss NI-56/2018 wurde die Reparatur des Durchlasses Dorfstraße/Ecke Schulstraße und die Vergabe der planerischen Vorbereitung der Gesamtmaßnahme an das Planungsbüro Dr. Marx Ingenieure beschlossen.

 

Auf Grund des im Jahr 2018 anstehenden Eigentumswechsels des Flurstückes 175,Flur 2 der Gemarkung Niederfinow wurde der Beschluss NI-056/2018 zurückgestellt und die Beauftragung gestoppt.

 

Die Eigentümerfrage zum Flurstück 175 (Flur 2, Gemarkung 122051 Niederfinow) wurde geklärt.

Die aktuelle sich ergebene Entwässerungssituation für die Gemeinde Niederfinow im Bereich Dorfstraße/Ecke Schulstraße stellt sich wie folgt dar.
Das o.g. Flurstück befindet sich nicht im öffentlichen Eigentum und schließt den Kreuzungspunkt südl. Schulstraße/Dorfstraße ein. Östlich dieses Kreuzungspunktes (und auf dem Flurstück 175) war in den bisherigen Überlegungen der Standort für den geplanten Sandfang vorgesehen. Darüber hinaus nimmt dieses Flurstück einen Teil der Dorfstraße und nahezu die gesamte südliche Schulstraße ein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die südliche Schulstraße nach aktuellem Kenntnisstand nicht ausgebaut werden soll und der Hauptteil des Regenwassers über das Quergefälle in den parallel befindlichen Graben abfließt. Nur ein geringer Anteil des Regewassers wird bis zum Kreuzungspunkt mit der Dorfstraße geleitet.
Beim Großteil der zu entwässernden Dorfstraße (Flurstücke 172 und 174) handelt es sich um öffentliche Flächen, für welche die Entwässerung ebenfalls sicherzustellen ist.  
 

Nach Klärung des Eigentums wurden mit dem jetzigen Eigentümer bereits Gespräche für eine erforderliche Bauerlaubnis und Nutzung der notwendigen Grundstücksfläche geführt.

Einwände des Eigentümers liegen nicht vor. Seitens des Liegenschaftsamtes wird ein Bauerlaubnisvertrag erarbeitet.

 

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung musste festgestellt werden, dass der Durchlass durch die Dorfstraße auf Grund der Ablagerung von Sedimentation nicht funktionsfähig ist. Hier bedarf es einer Reinigung des Durchlasses. Dieses muss schnellstmöglich erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

28.500,00 €

5410101-70601-5221000

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

3.500,00       Reinigung Durchlass

25.000,00     s. Beschluss NI-26/2018

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zum Beschluss (393 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Beschluss (917 KB)