Vorlage - BR-058/2014

 
 
Betreff: Satzung für die Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Liane Matzdorf
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
29.09.2014 
Gemeindevertretung Britz an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
13.10.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung WBV Britz
Berechnung des Umlagebeitrages Finowfließ G14 für Satzung Chorin 2014

Die Gemeindevertretung Britz  beschließt die Satzung für die Gemeinde Britz  über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Aufgrund der Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden  ist es erforderlich, eine neue Satzung zur Erhebung der Umlage für den Wasser- und Bodenverband zu erstellen.

Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist das Verbandsgebiet in der Satzung nach Einzugsgebieten zu bestimmen.

Das bedeutet, dass Grundstücke nicht mehr im Ganzen einem Verband, sondern Teilflächen von Grundstücken den verschiedenen Verbänden zugeordnet werden.

Für die Unterhaltung der Schöpfwerke erhebt der Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ eine gesonderte Umlage, die auch auf die betreffenden Flurstücke zusätzlich umgelegt werden müssen.

Es ergibt sich eine neue Zuordnung von Flurstücken zu den einzelnen Verbänden, sowie eine neue Kalkulation der Umlage.

Der Entwurf der Satzung wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim vorgelegt.  Die gegebenen Hinweise wurden eingearbeitet.

Erst mit Bekanntmachung der Neufassungen der Satzungen der Wasser-  und Bodenverbände Mitte 2014 war es möglich, die Flächen neu zuzuordnen. Eine rückwirkende Neuveranlagung ist wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und  der zum großen Teil im Centbereich liegenden Beträge unwirtschaftlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Liane Matzdorf

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung WBV Britz (70 KB)    
Anlage 2 2 Berechnung des Umlagebeitrages Finowfließ G14 für Satzung Chorin 2014 (49 KB)