Vorlage - NI-043/2019

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Zusammenarbeit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zur Gründung eines kommunalen Unternehmens
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Bürgermeisterin, Frau Fürst
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
15.08.2019 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

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Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt die Gründung eines gemeinnützigen kommunalen Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse in enger Zusammenarbeit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gegründet werden soll. Dieses kommunale Unternehmen soll verschiedene Areale des Schiffshebewerkes bewirtschaften und damit wichtige Belange des Gemeinwohls voranbringen. Hierzu zählt u.a. die Betreibung des Denkmals Krafthaus, die Bewirtschaftung des Parkplatzes und des Informationszentrums der Wasserschifffahrtsverwaltung und der Touristinformation. Weiterhin sollen Führungen und technische Erläuterungen zur Technik und Technikgeschichte sichergestellt werden. 

Perspektivisch soll das Unternehmen den Standort Schiffshebewerk attraktiver und zukunftsfähig machen. Dies soll in Kooperation mit regionalen Akteuren aus Verwaltung, Tourismus, Politik und Kultur im Interesse der Besucher und Besucherinnen sowie der Gemeinde agieren.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, aufbauend auf den Ergebnissen des integrierten Konzeptes von „team red Deutschland GmbH“ und „Futour Dresden“ die rechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für eine entsprechende gemeinnützige Unternehmensgründung zu klären, damit im Jahre 2020 der Betrieb des kommunalen Unternehmens aufgenommen werden kann. Die Gemeinde Niederfinow bekennt sich zu einer gemeinsamen und engen Zusammenarbeit in diesem Sinne mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV).

 

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Sachverhalt:

 

Im vergangenen Jahr beauftragten die Gemeinde Niederfinow und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) jeweils separat die Unternehmen „team red Deutschland GmbH“ und „Futour Dresden“  mit der Entwicklung von Konzepten. 

r die Gemeinde ist ein Dorfentwicklungskonzept zu erstellen, in dem vor allem die Entwicklungspotentiale für die Gemeinde dargestellt werden. Hierzu zählt unter anderen die Sicherung der Daseinsvorsorge sowie die Betrachtung der wirtschaftlichen Perspektiven unter Einbeziehung des Tourismus. Weiterhin steht im Fokus der Untersuchung die Betrachtung des Schiffshebewerkes (SHW) und die damit verbundenen Chancen und Risiken für Beschäftigungsmöglichkeiten, Wertschöpfung am Standort und künftige Nutzung des Areals.
Schwerpunkt der Aufgabenstellung der WSV ist die Erstellung eines Standortkonzeptes mit der Betrachtung von  Entwicklung und Bewertung unterschiedlicher Nutzungs- und Betreiberkonzepte für das  Areal des SHW. Weiterhin spielt die Betrachtung der Einbindung in das touristische Umfeld eine Rolle. 

Die Entwicklung eines Standortkonzeptes mit dem Dorfentwicklungskonzept zu verknüpfen (integriertes Konzept) , bietet die Chance die Anwohner und Anwohnerinnen, die Gemeinde und das Amt in die Diskussionsprozesse mit einzubeziehen und gemeinsame Lösungen zu finden, um die kommenden Jahre zur Attraktivitätssteigerung des Geländes nutzen zu können.

Inmitten des Prozesses der Konzepterstellung wurde jetzt deutlich, dass eine große Chance besteht, das gesamte Areal von einem noch zu gründenden gemeinnützigen kommunalen Unternehmen gewinnbringend zu bewirtschaften. Ziel dieser gemeinnützigen Gesellschaft soll es sein, zum Schutz und zur Erhaltung der wasserbaulichen Denkmale in der Gemeinde beizutragen, insbesondere das historische Schiffshebewerk auch für künftige Generationen als lebendiges Denkmal zu erhalten und damit auch einen Beitrag zur Heimatpflege und Heimatkunde zu leisten.
Bestehende Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkplätze können auf diese Weise gesichert und durch eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit gesteigert werden, um damit zu einer nachhaltigen Entwicklung des gesamten Areals beizutragen. Letztlich soll aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen die Erstellung eines Marketingkonzeptes auf den Weg gebracht werden.

Gemäß § 91 BbgKVerf darf sich die Gemeinde zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt , wobei die Gewinnerzielung allein keinen ausreichenden öffentlichen Zweck darstellt und die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht. 
Um diesen Weg nach Möglichkeit weiter zu beschreiten, ist bereits jetzt ein deutliches Bekenntnis an den Eigentümer und Betreiber des SHW zu richten, um den Weg für die weitere Zusammenarbeit zu ebnen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen