Vorlage - CH-098/2019
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□ Variante 1: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Versetzung des Briefkastens der Deutschen Post AG und der Ablagebox der MOZ an den neuen Standort (siehe Lagekarte) auf dem Flurstück 146 links neben der Bushaltestelle der Gemeinde Chorin OT Neuehütte sowie die gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für die Deutsche Post AG zur Standortänderung.
□ Variante 2: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Versetzung des Briefkastens der Deutschen Post AG, des Briefkastens der City-Briefbote GmbH und der Ablagebox der MOZ an den neuen Standort (siehe Lagekarte) auf dem Flurstück 146 links neben der Bushaltestelle der Gemeinde Chorin OT Neuehütte sowie die gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für die Deutsche Post AG zur Standortänderung.
Sachverhalt: Es wird die Versetzung des Briefkastens der „Deutschen Post AG“ vom Standort in der Waldstr. 31A Gemeinde Chorin OT Neuehütte beantragt. Ein neuer geeigneter Standort wäre links neben der Bushaltestelle in der Waldstraße auf dem Flurstück 146. Ebenfalls wird die Umsetzung der Ablagebox der MOZ beantragt, da diese an dem jetzigen Standort eine erhebliche Gefahrenquelle insbesondere für die Befahrung der Buslinie darstellt. Diese könnte ebenfalls dort positioniert werden. In diesem Zusammenhang wäre eine Zusammenführung des Briefkastens der „City-Briefbote GmbH“ aus der Waldstraße 16 ebenfalls neben die Bushaltestelle zu empfehlen.
Um den Briefkasten der Deutschen Post AG, City-Briefbote GmbH und die Ablagebox der MOZ zu versetzen, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Chorin für die Erteilung einer gebührenfreien Sondernutzungserlaubnis am neuen Standort notwendig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen |
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