Vorlage - NI-044/2019
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der Hebewerkstraße (L29), An der Zugbrücke (L29) sowie der Hohenfinower Straße (L29). Das Amt wird aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Sachverhalt:
Die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der Hebewerkstraße mit 50 km/h findet unter den Fahrzeugführern immer weniger Beachtung. Unverbindliche Messungen durch die vorhandenen Dialog-Displays bestärken diese Beobachtungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Gerade in den Sommermonaten – meist an den Wochenenden – nimmt der Fahrzeugverkehr drastisch zu. Die Einhaltung der Geschwindigkeit wird zur Nebensache. Die Herabsetzung auf 30 km/h würde die reale durchschnittliche Geschwindigkeit unter 50 km/h senken.
Die Verwaltung wird die Untere Straßenverkehrsbehörde zur verkehrsrechtlichen Anordnung von 30 km/h entlang der Hebewerkstraße innerhalb der Ortslage Niederfinow auffordern. Die baulichen Gegebenheiten wie u. a. der nicht vorhandene Gehweg sowie der kurvige Straßenverlauf werden als zusätzliche Begründung der Notwendigkeit des Antrages angegeben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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