Vorlage - AA-040/2019

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:50.92
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
10.10.2019 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
07.11.2019 
Amtsausschuss geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss benennt folgende Personen zu ehrenamtlichem Mitgliedern des Seniorenbeirates:

 

Name      Ortsteil

Monika Huwe     Golzow

Hannelore Seefeldt    Golzow

Christa Laue     Hohenfinow

Elke Süssbier     Hohenfinow

Hildegard Marx    Serwest

Eva Gerullis     Neuehütte

Ingeborg Schulenburg   Oderberg

Margot Pianka    Oderberg

Evelin Wolski     Sandkrug

Petra Bielecke    Sandkrug

Helmut Kupper    Liepe

Ingrid Otto     Parstein

Brigitte Krause    Parstein

Christine Müller    Stolzenhagen

Johannes Albrecht    Stolzenhagen

Annemarie Bischoff    Brodowin

Rosemarie Farchim     Brodowin

Helga Steinborn    Britz

Wilma Menzel     Britz

Elke Geldner     Chorin

Gisela Drechsler-Wiese   Chorin

Sigrid Vierke     Lunow

Angelika Albrecht     Lunow

Renate Schulz    Lüdersdorf

Lothar Bär      Lüdersdorf

Heike Thiede     Niederfinow

 

Die Benennung gilt vom 01.11.2019 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Amtsausschusses entsprechend des § 12 (2)  der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vom 18.02.2019.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gilt Folgendes:

 

§ 12 Seniorenbeirat

 

(1)  Der Amtsausschuss richtet für die Vertretung der Interessen von Einwohnern der amtsangehörigen Gemeinden ab dem sechzigsten Lebensjahr einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „ Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg „ und besteht aus zweiunddreißig Mitgliedern. Der Beirat setzt sich aus zwei Einwohnern jedes Ortsteiles einer amtsangehörigen Gemeinde zusammen. Stehen in einem Ortsteil weniger als zwei Mitglieder zur Verfügung, hat dies auf die Arbeit des Beirates keine Auswirkungen.

(2)  Die Mitglieder des Beirates werden vom Amtsausschuss für die Dauer der Wahlperiode des Amtsausschusses durch offene Abstimmung benannt. Jedermann kann bei der Amtsverwaltung Vorschläge für die Benennung einreichen.

 

Gemäß § 12 Absatz 2 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg werden die Mitglieder des Seniorenbeirates vom Amtsausschuss durch offene Abstimmung für die Dauer der Wahlperiode des Amtsausschusses benannt.

 

Mit diesem Beschluss sollen die ehrenamtlich Tätigen als Mitglieder des Seniorenbeirates für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis zum Ablauf der Wahlperiode des Amtsausschusses benannt werden.

 

Frau Drechsler-Wiese informierte auf der Sitzung des Sozialausschusses Amt am 10.10.2019 dass Frau KarinTöbbe-Wehberg auf der Arbeitsberatung des Seniorenbeirates am 09.10.2019 ihre Mitarbeit mit sofortiger Wirkung im Seniorenbeirat beendet hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.014,00€

4.056,00€

3150101-10100-5421000

2019

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen