Vorlage - LI-049/2019

 
 
Betreff: Betriebskostenabrechnung Kita "Bergspatzen" 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.13
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
01.10.2019 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu LI-049/2019

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe bestätigt die überplanmäßige Ausgabe über die Betriebskosten der Kindertagesstätte „Bergspatzen“ für 2018 in Höhe von 16.749,77 €.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat am 28. Juni 2019 die Betriebskostenabrechnung für die Kita „Bergspatzen“ in Liepe für das Jahr 2018 eingereicht (Anlage 1). Darin bitten sie um Erstattung der Mehrausgaben in Höhe von 16.749,77 €.

 

Die Höhe der Mehrausgaben wird wie folgt begründet:

Aktuell werden in der Kindertagesstätte 21 Kinder bei einer Kapazität von 24 Plätzen für Kinder von 1 Jahr bis zur Einschulung betreut. Ab September werden es 23 Kinder und zum Ende des Jahres 24 Kinder sein. Damit ist die Kapazität voll ausgeschöpft.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der erhöhten Anforderungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und des Qualitätsstandards des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für die Kindertagesbetreuung wird keine erneute Ausnahmegenehmigung beantragt.

 

Bei der Beantragung der Zuschüsse für die kommenden Jahre handelt es sich um Planungsgrößen, die aus Erfahrungswerten resultieren. Dabei kann es zu Abweichungen kommen, insbesondere den Betreuungsumfang der Kinder betreffend. Veränderungen im Betreuungsschlüssel können bei der Planung nur berücksichtigt werden soweit sie bereits bekannt sind. Die Kita „Bergspatzen“ ist eine kleine Einrichtung mit langen sowie bedarfsgerechten Öffnungszeiten von 11 Stunden täglich. Der Betreuungsschlüssel war bisher nicht so gestaltet, dass er sich an diesem Bedarf orientiert. Es wurde lediglich unterschieden zwischen Betreuungszeiten bis und über 6 Stunden. Mit dieser Berechnungsgrundlage können die Öffnungszeiten nicht abgedeckt werden. Des Weiteren können auch Ausfallzeiten durch Krankheit und Urlaub des pädagogischen Personals damit nicht kompensiert werden. Vielmehr muss für diese Zeit Ersatz gestellt werden, da sonst der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel nicht eingehalten wird. Bei Krankheit besteht die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen. Somit entstehen Zusatzkosten. Dazu kommt, dass sich der Fachkräftemangel im Bereich Bildung und Erziehung besonders bemerkbar macht. Deshalb ist der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. u.a. seit vielen Jahren dazu übergegangen, selbst berufsbegleitend auszubilden.

 

Die 16.749,77 € entstanden nicht nur aufgrund der höheren Personalkosten, sondern es waren u.a. mehr Elternbeiträge, höhere Zuschüsse vom Landkreis Barnim und weniger Verpflegungskosten eingeplant. Die Elternbeiträge können vorher nicht genau geplant werden. Ungewiss ist, wie sich die Einkommen der Eltern entwickeln, ob diese arbeitslos werden, sich Eltern trennen oder in welchem Bereich sich Einkommen bei Neuaufnahmen bewegen. Gleichfalls ist erst im laufenden Jahr bekannt, wie hoch die Zuschüsse zum notwendigen pädagogischen Personal vom Landkreis Barnim tatsächlich sind. Die Verpflegungskosten waren höher, da im laufenden Jahr der Essenanbieter aufgrund von Problemen mit der Qualität gewechselt werden musste und dies im Vorjahr noch nicht absehbar war.

Außerdem steigen die Anforderungen an die Qualität der Kitabetreuung ständig und es sind immer mehr Anstrengungen nötig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Um die Gesetzesvorgaben und Empfehlungen erfüllen zu können, sind auch die Kosten für das Qualitätsmanagement für die pädagogische Arbeit und die Praxisberatung gestiegen.

 

Die Gemeinde Liepe hat dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für das Jahr 2018 einen Zuschuss laut Vertrag zur Übernahme der Trägerschaft der Kindertagesstätte „Bergspatzen“ in der Gemeinde Liepe vom 16.12.2013 in Höhe von 65.461,66 € gezahlt. Dies beinhaltet einer Verwaltungskostenumlage in Höhe von 6 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals und Sachkosten nach § 15 (1) und 16 (3) KitaG.

 

Um künftige Mehrausgaben bei der IST Abrechnung des Betriebskosten zu vermeiden wird eine Vertragsanpassung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. angestrebt. Beabsichtigt wird eine einheitliche Verfahrensregelung mit allen Kindertagesstätten in freier Trägerschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

16.749,77 €

3650201-50100-5493000

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

3650201-50100-5494410

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu LI-049/2019 (2258 KB)