Vorlage - BR-073/2019
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Die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Parkflächen im Bereich der Kita – Eisenwerkstraße 9a wird beschlossen. Sachverhalt: Mit Verkehrsrechtlicher Anordnung vom 15.02.2019 Az.: 2018O00377 / 32-36.82.01 wurde folgende Anordnung seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde getroffen:
Im Bereich der neuen Kita Britz, Eisenwerkstraße 9a werden u.a. bis auf Widerruf folgenden Verkehrszeichen/ Zusatzzeichen angeordnet: Zz. 1040-33 "Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 1 Std." Zz. 1042-33 "Zeitliche Beschränkung Mo-Fr 6-18h.
Begründung: „Die neu errichteten Parkflächen sollen für den Hol- und Bringeverkehr zur Kita genutzt werden. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof und weiteren Zielen in der unmittelbaren Umgebung ist eine zeitliche Befristung vorgesehen. Das Zeichen 314 ist bei der Kennzeichnung von Parkplätzen im Regelfall an deren Einfahrt anzuordnen. Mit den Zusatzzeichen 1040-33 und 1042-33 soll im Zeitraum von Mo-Fr von 6-18 Uhr das Parken nur für 1h mit Parkscheibe erlaubt werden. Damit wird dem Hol- und Bringeverkehr Rechnung getragen.“
Es liegt ein Antrag der Kita „Britzer Sonnenzwerge“ auf Änderung der Kurzzeitparkregelung die Parkflächen an der Kita in der Eisenwerkstraße betreffend vor. Die Kita bittet um Änderung der Beschilderung dahingehend, dass die Parkflächen ausschließlich durch die Kita und zeitlich unbefristet genutzt werden können. Der Bauausschuss spricht sich für die Abschaffung der Kurzzeitparkregelung auf den Stellflächen in der Eisenwerkstraße aus.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung für eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung der Parkflächen dürfte aus verkehrsordnungsrechtlicher Sicht unproblematisch sein. Die ausschließliche Nutzung der Parkflächen durch Fahrzeugführer, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Kindertagesstätte stehen hingegen wird aus verkehrsordnungsrechtlicher Sicht als problematisch erachtet, da die Straßenverkehrsordnung keine generellen Privilegien für bestimmte Verkehrsteilnehmer einräumt. Auch eine Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen lt. Antrag der Kita „Britzer Sonnenzwerge“ nicht möglich. Auch der Bauausschuss der Gemeinde Britz hat sich nur für die Abschaffung der Kurzzeitparkplätze ausgesprochen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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