Vorlage - CH-109/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Sachverhalt:
Am 26. Mai 2019 fand die Wahl der Gemeindevertretung Chorin, des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin statt. Nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl, hat die neu gewählte Vertretung gemäß § 57 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg eine Wahlprüfungsentscheidung festzustellen.
Für das Wahlgebiet der Gemeinde Chorin wurden keine Einsprüche erhoben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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