Vorlage - CH-109/2019

 
 
Betreff: Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:12.91
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.08.2019 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 26. Mai 2019 fand die Wahl der Gemeindevertretung Chorin, des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin statt. Nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl, hat die neu gewählte Vertretung gemäß § 57 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg eine Wahlprüfungsentscheidung festzustellen.

 

Für das Wahlgebiet der Gemeinde Chorin wurden keine Einsprüche erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen