Vorlage - AA-052/2014 IV

 
 
Betreff: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben der Stützpunktfeuerwehren gemäß der Richtlinie vom 31. Juli 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Vorberatung
04.09.2014 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Aufgrund einer Unterredung zwischen der Fachaufsicht, Sachgebiet Bevölkerungsschutz, des Landkreises Barnim und des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wurde seitens des Landes klar signalisiert, dass die Förderung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) für die Einheit Parstein abgelehnt wird.

 

Begründet wird diese Entscheidung mit dem derzeit gültigen Gefahrenabwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2012. Die vorliegende Unterlage gilt für den Entscheidungsträger als maßgebend. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan sieht für die Einheit Parstein ein wasserführendes Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) vor. Sowohl die im September 2013 beschlossene, als auch die im Mai 2014 beschlossenen Prioritätenliste weist für die Einheit Parstein ein TLF aus.

 

In einem Gespräch, bezugnehmend auf den Fördermittelantrag, mit dem Kreisbrandmeister wurde empfohlen für die Stützpunktfeuerwehr Amt Britz-Chorin-Oderberg einen TSF-W zu beantragen und den Standort vorerst offen zu lassen, so dass bis zur endgültigen Entscheidung zum Standort weitere Überlegungen und Bewertungen, insbesondere zu einer unabhängigen Löschwasserversorgung (z. B. Löschwasserbrunnen), getroffen werden können. Hierzu laufen derzeit die Untersuchungen und Bewertungen mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises Barnim, hinsichtlich der Löschwasserversorgung, an. Ziel ist es alle Orte des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu beurteilen und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, um nachhaltig eine unabhängige Löschwasserversorgung sicher zu stellen.

 

Im Zuge der Bewertung der Löschwasserversorgung wird eine Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes und in Folge dessen eine Anpassung der Prioritätenlisten „Bauliche Maßnahmen“ und „Fahrzeuge“ erfolgen.

 

Im Ergebnis des vorliegenden Sachverhaltes wurde durch den Träger des Brandschutzes für die Stützpunktfeuerwehr Amt Britz-Chorin-Oderberg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben der Stützpunktfeuerwehren gemäß der Richtlinie vom 31. Juli 2014 gestellt. Gegenstand des Antrages ist ein TSF-W.

 

Besonders im Hinblick auf die geplante unabhängige Löschwasserversorgung, stellt ein TSF-W eine sehr gute Ergänzung zum Brandschutz im Amt Britz-Chorin-Oderberg dar. Der TSF-W ist sowohl für die Brandbekämpfung, als auch für die Technische Hilfeleistung optimal ausgestattet.

 

 

Der zu finanzierende Eigenanteil beträgt ca. 76.000 EUR. Einem TLF gegenübergestellt sind das ca. 80.000 EUR weniger. Es ist beabsichtigt die eingesparten Mittel in eine unabhängige Löschwasserversorgung zu investieren.