Vorlage - OD-075/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Oderberg am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Sachverhalt:
Am 26. Mai 2019 fand die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Oderberg und des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Oderberg statt. Nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl, hat die neu gewählte Vertretung gemäß § 57 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg eine Wahlprüfungsentscheidung festzustellen.
Für das Wahlgebiet der Stadt Oderberg wurden keine Einsprüche erhoben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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