Vorlage - OD-075/2019

 
 
Betreff: Wahlprüfungsentscheidung nach § 57 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:12.91
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
02.10.2019 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Oderberg am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.

 

 

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Sachverhalt:

 

Am 26. Mai 2019 fand die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Oderberg und des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Oderberg statt. Nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl, hat die neu gewählte Vertretung gemäß § 57 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg eine Wahlprüfungsentscheidung festzustellen.

 

Für das Wahlgebiet der Stadt Oderberg wurden keine Einsprüche erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen