Vorlage - AA-042/2019

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Sozialausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Entscheidung
05.09.2019 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen   

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Der Sozialausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte

 

 

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zum/zum Stellvertreter/in des Vorsitzenden.

 

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Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-032/2019 unter anderem die Bildung eines Sozialausschusses beschlossen.

 

Ein beratender Ausschuss kann nach § 43 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

25 Euro pro Sitzung

1110101-20100-5421000

2019-2024

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

25 Euro zusätzlich pro Sitzung, die der Stellvertreter in Abwesenheit des Vorsitzenden leitet (§ 5 Absatz 2 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Britz)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen