Vorlage - LS-045/2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin und der Ortsvorsteher in den Ortsteilen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen am 26. Mai 2019 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Sachverhalt:
Am 26. Mai 2019 fand die Wahl der Gemeindevertretung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin und der Ortsvorsteher in den Ortsteilen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen statt. Nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl, hat die neu gewählte Vertretung gemäß § 57 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg eine Wahlprüfungsentscheidung festzustellen.
Für das Wahlgebiet der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wurden keine Einsprüche erhoben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |