Vorlage - LI-051/2019

 
 
Betreff: Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum »Kulturerbe Oderbruch«
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.13
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
01.10.2019 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20190808_Vereinbarung Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, den Amtsdirektor, seinen allgemeinen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Bürgermeister mit der Unterzeichnung der »Vereinbarung zur Gründung und Arbeitsweise einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch« zu beauftragen. Die in der Vereinbarung enthaltenen Regelungen zu den Aufgaben sowie zur Deckung des Finanzbedarfs der Arbeitsgemeinschaft werden bestätigt.

 

Das es sich bei der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft um eine freiwillige Aufgabe handelt, steht die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Liepe ab dem Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann oder ein Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept genehmigt wird.

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Sachverhalt:

 

Seit 2015 verfolgen mehrere Städte und Gemeinden, Unternehmen sowie viele ehrenamtliche Aktive das Ziel, das Oderbruch als Kulturlandschaft zu bewahren und mittels Erlangung und Bewahrung des Titels »Europäisches Kulturerbe-Siegel« eine dauerhafte öffentliche und international bekannte Präsentationsmöglichkeit zu erhalten.

 

Zuletzt wurde hierüber im Rahmen des Landschaftstages Oderbruch am 2. März 2019 in Kienitz informiert. Hier ergingen auch Informationen darüber, die anstehende Arbeit auf rechtssichere Grundlagen zu stellen. Dies gelingt beispielsweise in Gestalt der Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft nach § 4 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) und stellt eine nur schwach reglementierte Form der kommunalen Zusammenarbeit dar.

 

Die kommunale Arbeitsgemeinschaft soll zum einen die nötige Rechtssicherheit bieten, um das Kulturerbe-Netzwerk zu koordinieren und zu verwalten.  Dabei sollen die Städte und Gemeinden des Oderbruchs auch in Zukunft beteiligt und befähigt werden, ihre miteinander geteilte Kulturlandschaft zu entwickeln. Sie schafft außerdem für die Bewerbung auf das Europäische Kulturerbe-Siegel eine geeignete Organisationsform.

 

Für die Erarbeitung und Abgabe des Kulturerbe-Siegel-Antrags sowie die spätere Arbeit zur Bewahrung des Siegels ist die Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft somit die ideale Vorgehensweise: Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft werden durch deren Beschlüsse nicht gebunden (§ 4 Absatz 3 GKGBbg). Wesentlich ist aber, dass die Aufgaben, die Geschäftsordnung sowie der Finanzbedarf der Arbeitsgemeinschaft in einem Vertrag geregelt werden (§ 4 Absatz 4 GKGBbg). Zu Beginn des Jahres 2019 wurde ein solcher Vertrag entworfen und von mehreren kommunalen Vertretern abgestimmt. Auf diesem Wege ist die »Vereinbarung zur Gründung und Arbeitsweise einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch« (Anlage 1) entstanden.

 

Die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der im Oderbruch gelegenen Kommunen sowie der Landkreis Märkisch-Oderland werden nun befragt, ob der Abschluss dieser Vereinbarung erfolgen kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

200 Euro

1110102-50100-5291000

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

§ 10 der Vereinbarung

 

Die Mittel sind im Haushalt der Jahre 2020 und folgende zu planen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20190808_Vereinbarung Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch (32 KB)