Vorlage - AA-048/2019

 
 
Betreff: Inzidente Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
05.09.2019 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Rundschreiben MIK 21.03.2019 Anw. Gesetz Weiterentw. komm. Ebene

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg empfiehlt dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim, mit der Prüfung des vollständig aufgestellten Jahresabschlusses 2017, den Jahresabschluss 2016 inzident zu prüfen.

Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. AA-038/2019 vom 01.08.2019 aufgehoben.

 

 

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Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

Der Abschluss der Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012-2015 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim steht bevor. Die Jahresabschlüsse 2017 wurden erstellt. Zur Beschleunigung des Verfahrens der Prüfung soll von der Möglichkeit, den Jahresabschluss 2016 zusammen mit dem vollständig aufgestellten Jahresabschluss 2017 inzident zu prüfen, Gebrauch gemacht werden. Es wird in dieser Form z.B. geprüft, ob die Daten und Werte des letzten geprüften Jahresabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben plausibel weitergeführt wurden. 

 

Der Prüfbericht zum wieder vollständig aufgestellten und geprüften Jahresabschluss 2017 hat eine Bewertung zum inzident geprüften Jahresabschluss 2016 sowie Vorschläge zur Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für die einzelnen Jahre zu enthalten.

Auch wenn nur ein Schlussbericht für 2017 einschließlich des Vorjahres 2016 erstellt wird, werden die Abschlüsse und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten in der chronologischen Reihenfolge und einzeln beschlossen.

Das MIK sieht in der inzidenten Prüfung eindeutig Vorteile, um möglichst bald wieder den rechtskonformen Zustand zu erreichen. In diesem Sinne regte daher das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim an, durch Beschluss des Amtsausschusses, bzw. der Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlung die inzidente Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zu empfehlen.

 

Aus dem am 01.08.2018 durch den Amtsausschuss gefassten Beschluss geht nicht eindeutig hervor, dass, wie im oben dargestellten Sachverhalt formuliert, empfohlen wird, zusammen mit der Prüfung des vollständig erstellten Jahresabschlusses 2017 nur den Jahresabschluss des Jahres 2016 inzident zu prüfen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Beschluss Nr. AA-038/2019 aufzuheben und erneut zu entscheiden.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rundschreiben MIK 21.03.2019 Anw. Gesetz Weiterentw. komm. Ebene (3275 KB)