Vorlage - NI-050/2019 IV
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Durch die Gemeindevertretung Niederfinow wurde auf ihrer Sitzung am 22.09.2016 die im Anhang befindliche Benutzungs- und Entgeltordnung für den Parkplatz am Schiffshebewerk beschlossen. Diese ersetzt ab dem 29. Oktober 2016 die vormals geltende Entgelt- und Benutzungsordnung vom 16. April 2010.
Neu war die Wiedereinführung einer Entgeltpflicht für Kradfahrer mit einem Betrag in Höhe von 3,00 € je Krad. Damit wird seit dem Herbst 2016 für ein Kraftrad ein Betrag in gleicher Höhe erhoben, wie für ein Auto, ein Wohnmobil oder einen Bus. In der vorhergehenden Entgeltordnung wurde für Krafträder eine Entgeltbefreiung festgelegt, um dem wilden Parken der Motorräder entlang des Parkplatzes am Schiffshebewerk den Nährboden zu entziehen. Für PKW, Wohnmobile und Busse wurde auch damals bereits ein Entgelt von 3,00 € erhoben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |