Vorlage - NI-038/2014 IV

 
 
Betreff: Sachstand zum Parallelgraben und zum Retentionsteich in Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Vorberatung
11.09.2014 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
SKMBT_C35313102407400

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Parallelgraben Finowkanal

Auf Anfrage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Mail vom 23.09.2013) beim Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO), wurde durch Herrn Porath am 24.09.2013 mitgeteilt, dass in Bezug auf die Gesamtmaßnahme die Herstellung eines Durchlasses vom Retentionsteich zum Graben und die Sohlberäumung ausstehen. Genauere Angaben könne nur Herr Hulitschke geben, der sich derzeit in Urlaub befindet. Darüber hinaus informiert Herr Porath, dass der betroffene Graben aufgrund der neuen Grenzzuordnung in den Nachbarverband Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ wechselt. Herr Porath verspricht jedoch seiner Verpflichtung bezüglich der Maßnahme nachzukommen.

Auf Nachfrage des Bürgermeisters der Gemeinde Niederfinow am 22.10.2013, wurde der GEDO erneut angeschrieben und aufgefordert (Mail vom 22.10.2013) zeitnah eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben. Am 23.10.2013 gab Herr Porath eine schriftliche Stellungnahme ab, die dieser Informationsvorlage beigefügt ist.

 

Retentionsteich

Derzeit sind keine Pflegemaßnahmen notwendig. Solange eine Freifläche sichtbar ist, ist die Retentionsfunktion gewährleistet. Der Retentionsteich wird immer wieder in den Gewässerschauen begutachtet werden. Sind Maßnahmen erforderlich, wird entschieden, in welchem Umfang Pflegemaßnahmen erfolgen.

 

Bezugnehmend auf das Entwässerungssystem teilt die Amtsverwaltung mit:

Unabhängig von der Maßnahme sollte jedoch ursächlich Abhilfe geschaffen werden. Im Zuge des Straßenneubaus „Hebewerkstraße“ wurde die Straßenentwässerung so geplant, dass anfallende Niederschläge in die Straße „Zum Kanal“ abfließen. Aufgrund des Gefälles und der Beschaffenheit der Oberfläche der Straße „Zum Kanal“ hat das anfallende Niederschlagswasser nicht die Möglichkeit zu versickern. Das Wasser wird direkt in den Sandfang und anschließend in den Graben geleitet. Sandfang und Graben sind schon bei mäßig starken Niederschlagsereignissen überlastet.