Vorlage - OD-083/2019 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 wurden im Rahmen der Vereinsförderung unter der Kontierung 2810102.80100.5318000 – 8.000,00 € eingeplant. Anhand der Antragstellung im Haushaltsjahr 2019 zeigte sich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend für die eingegangenen Anträge sind.
Eine Antragstellung gliederte sich wie folgt:
- 5.628,00 € Betriebskostenzuschuss Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. (OD-005/2019 – beschlossen; Bescheidung der Zuwendung sowie Auszahlung erfolgte bereits)
- 1.000,00 € Zuschuss KulturLINIEN e.V. zur Durchführung der Projekte „Lebendiges Oderberg“ sowie „Offene Höfe“ (OD-009/2019 - beschlossen; Bescheidung der Zuwendung erfolgte bereits; Auszahlung nach Vorlage Nachweis der Verwendung)
- 300,00 € finanzielle Unterstützung der i-Klassik Konzertreihe Oderberg (OD-010/2019 - beschlossen; Bescheidung der Zuwendung sowie Auszahlung erfolgte im Rahmen der zwei bereits durchgeführten Konzerte; Adventssingen steht noch aus)
- 1.200,00 € Zuschuss Perspektive Oderberg e.V. zur finanziellen Unterstützung für Aktivitäten mit Oderberger Bürgern (OD-065/2019 – SV hat sich gegen eine Bezuschussung ausgesprochen)
- 6.000,00 € Zuschuss FSV Kickers Oderberg e.V. zur Anschaffung einer energetischen Flutlichtanlage (OD-066/2019 – vorläufiger Maßnahmebeginn wurde mit Zuwendungsbescheid vom 5. September 2019 bewilligt, Auszahlung der Mittel nach Vorlage Nachweis der Verwendung in 2020)
= 14.128,00 € davon bewilligt: 12.928,00 € (Stand September 2019)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Britz, die Gemeinde Chorin, sowie die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen haben eine Vereinsförderrichtlinie beschlossen. Ein Beispiel befindet sich im Anhang. Inhaltlich sind die Vereinsförderrichtlinien identisch, jedoch formal auf die einzelnen Kommunen angepasst. Aufgrund der derzeitigen Antragslage im Rahmen der Vereinsförderung der Stadt Oderberg empfiehlt die Verwaltung eine Beschlussfassung einer entsprechenden Vereinsförderrichtlinie in Anlehnung an die bereits bestehenden Richtlinien und bittet um Mitteilung, ob eine Richtlinie ausgearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Zu beachten ist das Datum, zu welchem die Anträge für das kommende Haushaltsjahr vorliegen müssen. Um die Haushaltsplanung seitens der Verwaltung sicher gestalten zu können, wird empfohlen das Antragsdatum bereits auf den 30. Juni eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr zu verlegen. Außerdem wäre eine maximal festgelegte jährliche Fördersumme im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie zu empfehlen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |