Vorlage - BR-076/2019
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Ausweisung einer 30 km/h-Zone des Wohngebietes „Kirchstraße/ Dorfstraße“ gemäß Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Sachverhalt:
Die aktuelle Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Wohngebiet „Kirchstraße/ Dorfstraße“ ist nicht eindeutig. An der Kreuzung Dorfstraße/ Joachimsthaler Straße steht aktuell ein Verkehrszeichen Vz. 274-30 (30 km/h). Weitere Verkehrszeichen mit Regelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind nicht vorhanden. Aufgrund der Bebauung und der teilweise nicht vorhandenen Geh-/ Radwege ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ratsam. Um auf eine Vielzahl von Verkehrszeichen zu verzichten, wäre die Einrichtung einer Tempo-30-Zone zielführend. Ein entsprechender Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde kann nur mit einem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung gestellt werden.
Abb. 1
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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