Vorlage - BR-078/2019 IV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29. April 2019 wurde bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim ein Antrag auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gestellt. Die Gemeinde wünscht, dass langsamen Radfahrern die Nutzung des Gehweges gestattet wird. Der Anordnung von Verkehrszeichen (Vz.), welche nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt sind, steht die Untere Straßenverkehrsbehörde kritisch gegenüber. Die Nutzung des Gehweges durch Radfahrer wird bereits durch Vz. 239 („Gehweg“) mit Zusatzzeichen (Zz.) 1022-10 („Radverkehr frei“) angeordnet. Eine Ausschilderung mit einem nicht amtlichen Vz. „Langsame Radfahrer frei“ ist nicht genehmigungsfähig. Die Untere Straßenverkehrsbehörde erteilte folglich die Versagung.
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