Vorlage - AA-050/2019
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungs- und Zuwendungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF) entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage zum 01.01.2020. Sachverhalt: In der Sitzung des Amtsausschusses vom 11.01.2018 wurde die Änderung der Satzung über die Gewährung von Pauschalen Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossen. Im Protokoll der vorgenannten Sitzung wird ausgeführt, dass der Amtsausschuss in einem Jahr erneut über das Thema beraten soll. Im vergangenen Jahr zeigten sich vor allem im Hinblick auf die gesetzlich normierte Mindestanzahl (40 Stunden) von Diensten und Einsätzen bei der Gewährung von Aufwandsentschädigungen Probleme. Zur Nachsteuerung wurde die Bezugsgröße (Zeitraum) im Abrechnungsmodus von monatlich 4 Stunden auf jahrlich 40 Stunden verändert. Dies entspricht den Regelungen der Tätigkeitsverordnung. Die Anforderungen und die Aufgaben der Funktionsträger, welche ihre Aufgaben regelmäßig in der Freizeit verrichten, steigen stetig an. Auch hier wurde im Sinne der Kameradinnen und Kameraden nachgebessert. Landes- und bundesweit kämpfen die Gemeinden zusammen mit ihren Freiwilligen Feuerwehren gegen den moderaten Mitgliederrückgang in ihren Wehren – ein bedrohlicher Trend. Grund dafür ist unter anderem der demografische Wandel und die Entfernung zum Arbeitsort. Dem muss zum Wohle der Allgemeinheit, zum Schutze von Leben und Gesundheit sowie Sachwerten gegengesteuert werden. Um dieses wichtige Ehrenamt attraktiv zu gestalten, sind eine technisch gut ausgerüstete Feuerwehr und eine zeitgemäße Aufwandsentschädigung notwendig. Grundsätzlich ist die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg personell gut aufgestellt und es ist eine Steigerung der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Allerdings wird es in Zukunft vermehrt zu altersbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst kommen – ein Instrument der Mitgliederwerbung und Sicherstellung gut ausgebildeter Kameradinnen und Kameraden ist eine den Anforderungen der Zeit entsprechende Aufwandsentschädigung für dieses so wichtige Ehrenamt, denn Brandschutz ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Um den heutigen Bedarfen und Anforderungen gerecht zu werden sowie an rechtliche und tatsächliche Vorgaben anzupassen, wird die Aufwandsentschädigungs- und Zuwendungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF) (Anlage 1) zum Beschluss vorgelegt. Zum Vergleich ist als Anlage 2 eine Synopse der derzeit noch gültigen Satzung beigefügt. Als Anlage 3 wird der Vergleich der Aufwendungen für Aufwandsentschädigung der Haushaltsjahre 2016, 2017,2018 und dem 1. Halbjahr 2019 dargestellt. Die Erhöhung der Haushaltsansätze des Vorjahres erfolgt in Höhe von 30.000 € (Höchstbetrag).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen.
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