Vorlage - NI-040/2014
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für folgende Verbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, sind Vertreter und deren Stellvertreter zu benennen: a) Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) b) Wasser- und Bodenverband Finowfließ c) Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GeDO)
Für den ZWA ist in § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter eines jeden Verbandsmitgliedes besteht. Beim Wasser- und Bodenverband Finowfließ und der GeDO dürfen auf der Grundlage der einschlägigen Organisationsvorschriften eine oder mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen in die Verbands- bzw. Mitgliederversammlung entsendet werden (§ 8 Verbandssatzung Finowfließ; § 10 Abs. 2 Verbandssatzung Oderbruch).
Gewählt wird nach den Bestimmungen des § 39 Abs. 1 Sätze 1, 2 i.V.m. § 40 BbgKVerf. Von einer geheimen Wahl kann abgewichen werden, soweit das einstimmig (ohne Nein-Stimme) beschlossen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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