Vorlage - NI-053/2019 IV
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Sachverhalt:
Durch die Gemeindevertretung wurde die Verwaltung erneut aufgefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit entlang der Finowstraße im Bereich der Kita herabzusetzen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen (Vz.) oder Zusatzzeichen (Zz.) sind bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Mehrmals wurde durch die Verwaltung die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beantragt. Mit Antrag vom 23.05.2019 wurde erneut die Gefahrenlage erläutert und die Forderung der 30 km/h bekräftigt.
Am 12.09.2019 wurde nach erneuter Prüfung und Bewertung des Sachverhaltes durch die Untere Straßenverkehrsbehörde der Antrag auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung abgelehnt. Die Widerspruchsfrist endet am 12.10.2019.
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