Vorlage - CH-122/2019

 
 
Betreff: Wahl des Stellvertreters des Ortsvorstehers für den Ortsteil Serwest der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Serwest Entscheidung
09.10.2019 
Ortsbeirat Serwest ungeändert beschlossen     

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Der Ortsbeirat des Ortsteils Serwest wählt

 

 

   Frau/Herrn _____________________________

 

 

zum/zur stellvertretenden Ortsvorsteher/in des Ortsteils Serwest der Gemeinde Chorin.

 

 

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Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Serwest am 20.06.2019 wurde Frau Katrin Eichstädt zur stellvertretenden Ortsvorsteherin des Ortsteils Serwest der Gemeinde Chorin gewählt. Zwischenzeitlich hat Frau Eichstädt ihr Mandat niedergelegt. Nunmehr ist eine erneute Wahl erforderlich.

 

Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalaverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt der Ortsbeirat für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte den Ortsvorsteher der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist und seinen Stellvertreter.

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ortsbeirat dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen