Vorlage - CH-122/2019
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Der Ortsbeirat des Ortsteils Serwest wählt
Frau/Herrn _____________________________
zum/zur stellvertretenden Ortsvorsteher/in des Ortsteils Serwest der Gemeinde Chorin.
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Serwest am 20.06.2019 wurde Frau Katrin Eichstädt zur stellvertretenden Ortsvorsteherin des Ortsteils Serwest der Gemeinde Chorin gewählt. Zwischenzeitlich hat Frau Eichstädt ihr Mandat niedergelegt. Nunmehr ist eine erneute Wahl erforderlich.
Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalaverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt der Ortsbeirat für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte den Ortsvorsteher der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist und seinen Stellvertreter.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ortsbeirat dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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